Neuer Arbeitgeber, Arbeitsvertrag unterschrieben zurückgeschickt. Führungszeugnis nachgereicht mit einem Eintrag. Was nun?

5 Antworten

Wenn im Arbeitsvertrag nicht stand, dass dieser nur vorbehaltlich des Führungszeugnis gültig ist, ist der Arbeitsvertrag natürlich gültig. Dann kann der Arbeitgeber Dich in der Probezeit ohne Angabe von Gründen kündigen und solange freistellen und bezahlen.

Die von Dir angebotene verlängerte Probezeit ist rechtlich nicht zulässig.

man kündigt erst, wenn der neue Arbeitsplatz sicher ist, notfalls lässt man sich krank schreiben, aber man behält erst den alten Job.

Tut mir leid, da bist du selber schuld.

Ob ein Führungszeugnis angesprochen wurde oder nicht, wie willst du das beweisen bei einem mündlichen Gespräch.

In bestimmten Tätigkeiten ist Führungszeugnis nunmal Pflicht, ich hätte das trotz Eintrag dem AG zur Kenntnis gereicht.

Was würdest Du denken, als AG, wenn dir ein Arbeitnehmer kein Führungszeugnis einreicht, wohl das schlimmste.

Auf dem Papier ist der Arbeitsvertrag wohl rechtens, bringt dir aber nix, dem wird wohl eine Kündigung folgen.

nächstesmal erst kündigen, wenn der neue sicher ist!!!

werden Einträge normal nicht nach 2 Jahren gelöscht? meine irgendwo sowas gelesen zu haben.

Beantrage erstmal Alg 1 oder Stütze vorsorglich, bevor dir die Mücken ausgehen....oder gehe zum Arbeitsamt und erkundige dich, was du tun kannst.

"Habe sogar angeboten das man meine Probezeit auf 2-3 Jahre verlängern kann"

Schön das Du das vorschlägst, gesetzlich sind aber max. 6 Monate zulässig.

Diese Vereinbarung wäre also unwirksam und könnte der AG auch niemals durchsetzen, was dieser auch zu 100% wissen wird!