Probearbeiten während Krankengeldbezug und Arbeitslosigkeit?

2 Antworten

"Ich wurde vor einem Monat von der Zeitarbeitsfirma gekündigt"

"Ich bin aber noch nicht beim Arbeitsamt angemeldet weil ich Krankengeld erhalte."

Sobald man eine Kündigung erhält, ist man verpflichtet, sich arbeitslos zu melden!!!

Dass Du gerade Krankengeld beziehst, entbindet dich nicht von dieser Pflicht.

Es sei denn, Du hast nicht vor, Arbeitslosengeld zu beantragen!

Sobald die Probearbeit derart gestaltet ist, dass du Arbeitsanweisungen erhältst und ausführst, ist diese Arbeit zu bezahlen und wird schon als Arbeitsverhältnis bewertet Dann verlierst du sofort den Anspruch auf Krankengeld. Ich würde das NICHT machen.