Nach Hausübergabe Leibgeding löschen lassen?

1 Antwort

Das geht mit Sicherheit nur, wenn

1. der Berechtigte dazu notariell einwilligt. Dazu muß er natürlich geschäftsfähig sein, oder rechtswirksam vertreten werden. Wenn Du ihn per Vollmacht vertrittst, wäre die Zulässigkeit von In-sich-Geschäften zu klären.

2. Wenn z.B. ein Sozialamt innerhalb von 10 Jahren Leistungen erbringen soll, wird es den Verzicht/die Schenkung rückgängig machen.

3. Die Frage nach einer Zustimmung spricht für einen Erbvertrag ö.ä.. Dazu weiß ich nichts, ich schätze aber mal, daß sich ein solcher nur mit Zustimmung aller Beteiligten ändern läßt.

Wenn die Geschwister sich gerne an den Pflegeheimkosten freiwillig beteiligen möchten, können Sie das ja auch durch schlichte Überweisungen tun.