Was tun, wenn der ehemalige Vermieter keine Freigabe für die Auszahlung des Mietkautionskonto erteilt?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ein Blatt Papier, Format DIN A4, dürfte deutlich weniger kosten als ein Rechtsanwalt.

Dieses Blatt versieht man mit den Daten des Absenders und denen des Empfängers und fordert den Vermieter mit den dürren Worten " ich bitte nunmehr um Freigabe des Mietkautionskontos bis zum XX.XX.2018" zum Vollzug der begehrten Aktion auf.

Zeitgleich schaut man in den Verpfändungsvertrag.

Sofern da keine außgerichtliche Möglichkeit besteht, muß man ggf auf Freigabe klagen.

Da ist das Amtsgericht zuständig, man kann das also selber machen.

Arminius99 
Fragesteller
 22.08.2018, 10:55

Danke !

Das Schreiben mit erfolgter Fristsetzung ist bereits erfolgt, leider ohne Reaktion.

Den Verpfändungsvertrag muss ich prüfen, danke für den Tipp.

Mit dem Amtsgericht hatte ich bislang noch keine Erfahrungen gemacht, da mache ich mich mal schlau wie das genau ablaeuft.

Danke schön !

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Privatier59  22.08.2018, 11:15
@Arminius99

Das Amtsgericht hat eine Rechtsantragsstelle die bei der Formulierung der Klageschrift helfen könnte.

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williamsson  22.08.2018, 13:44

Wie ich diesen leichten sarkarkastischen Unterton liebe, dabei sehr präsize erklärt was zu tun ist. Ich würde ein DIN A 5 Blatt nehmen, kostengünstiger.

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Momentan bist Du möglicherweise auf einem Holzweg.

Wohnungsübergabe Ende Januar 2018 bedeutet, dass die Betriebskosten für 2017 möglicherweise und bestimmt die für 2018 noch nicht abgerechnet sind. Leider enthält Dein Sachverhalt zu diesen Aspekten keinerlei Aussagen. Falls also Betriebskosten noch nicht abgerechnet wurden, dann ist der Vermieter zu einem angemessenen Einbehalt von der Mietkaution bis zur letzten Abrechnung für 2018 dann berechtigt, wenn Du bei der zu letzt verfügbaren Betriebskostenabrechnung eine Nachzahlung leisten musstest. Bedenke, dass Dein Monatsabschlag für die anteiligen Heizkosten Januar 2018 um ca. 50 % zu niedrig sein dürfte.

Der Rest der nicht durch mögliche Betriebskostennachzahlungen blockierten Kaution ist jedoch jetzt zu Auszahlung fällig. Dazu Weiteres bei und von Privatier59.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Arminius99 
Fragesteller
 22.08.2018, 16:18

Yep, danke!

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