Tatsächlich gilt: wenn der Partner zur Miete beisteuert entsteht ein Mündlicher Untermietervertrag.§ 553 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Bei diesem gelten 3 Monate Kündigungsfrist. Wann wurde dir mitgeteilt das du ausziehen sollst?

Hat er den Vertrag unter Einhalt der gesetzlichen Bestimmungen gekündigt?

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