Darf ein neuer Mieter die Garage mitbenutzen, obwohl diese im Mietvertrag des anderen Mieters steht?

6 Antworten

Noch eine Anregung:

Soweit ich das häufig lese, ist es nicht gestattet, andere Dinge als Kraftfahrzeuge in Garagen unterzustellen. Also wäre das Zumüllen durch die DG-Mieterin ohnehin untersagt. Ein Hinweis an die (betagte ) Vermieterin mit Verweis auf das Ordnungsamt könnte da auch schon genügen.

Deine Schwiegermutter hat mit ihren 82 Jahren evtl. gar kein Auto und stellt nur ihre Mülltonne in der Garage ab. Das wäre auch unzulässig.

Nun könnte ich mir vorstellen:

1. Die Vermieterin sorgt für einen ordnungsgemäßen Abstellplatz für die Mülltonnen Deiner Schwiegermutter und

2. Die Garage wird gegen Entgelt an die Enkelin der Vermieterin im DG vermietet, wofür Deiner Schwiegermutter nochmals die Miete reduziert wird.

3. Oder zur De-Eskalation: Die Garage wird soweit umgeräumt, dass die Mülltonne Deiner Schwiegermutter vorne in der Garage steht. An die Mülltonne muß man schließlich häufiger als an abgestellte Dinge.

Meine Vorredner haben ja schon gute Ratschläge gegeben. Aber vielleicht kann man hier doch ohne rechtliche Schritte noch weiterkommen, zumal, wenn es nur um den Zugang zu einer Mülltonne geht. 

Und natürlich stellt es eine Veränderung dar, wenn man vorher ein Haus nur mit vertrauten Personen bewohnt hat und sich nun mit neuen Nachbarn arrangieren muß. Auch wenn Deine Schwiegermutter wohl ein Recht auf alleinige Nutzung der Garage hat, würde ich persönlich wohl ein arrangement bevorzugen. Für eine Mülltonne würde ich mir keinen Stress machen.

 Man weiß aufgrund Deiner Schilderungen und der darin enthaltenen Vermischungen (“wir haben gemietet“ - nein, Deine Schwiegermutter ist die Mieterin!) auch nicht so recht, für wen das nun ein Problem ist. Will denn Deine betagte Schwiegermutter wirklich einen Rechtsstreit, oder will sie einfach ihre Ruhe? Würde es ihr nicht reichen, wenn sie komplikationslos an die Mülltonne kommt? Nur mal zum Bedenken.

Norm69 
Fragesteller
 15.10.2017, 18:48

Vielen Dank für Ihre Vorschläge. 

Alles richtig was sie Vorschlagen. Es will keiner aus unserer Familie Streit und meine Schwiegermutter schon gar nicht. Die Mülltonnen, insbesondere die Biotonne stehen auch wegen eines möglichen Geruchs hinter der Garage im freien. Dafür müssten wir ja die Garage aufräumen und das hat ja dann zu der Drohung per SMS geführt welche an mich als Schwiegersohn kam. Mir wurde ja untersagt, jemals wieder irgendwas von den Sachen der DGW Mieter anzufassen, sonst passiert mir was..?....

In der Garage steht über Winter mein Motorrad und mein PKW Anhänger. Den parkt er ja immer wieder zu. Ich habe dazu nichts gesagt bisher, aber wie soll ich denn den Hänger rausbekommen wenn einfach Gartentisch und Stühle davor gestellt werden oder Fahrräder und Mpoped. Die muss ich bei Seite räumen......

Ich glaube ich hol meine Sachen raus und gut ist. Dann hat die Dummheit halt gewonnen

Nochmals vielen Dank für Ihre absolut richtige Auffassung zum Umgang mit der Situation

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hildefeuer  16.10.2017, 11:11
@Norm69

Sicher kannst Du Deine Sachen raus holen. Aber wenn Du weiterhin Mieter der Garage bist, haftest Du. Wenn also ein Brand ausbricht, bist Du als Mieter in der Haftung. Oder wenn das alles so beim Auszug hinterlassen wird, kannst Du dafür gerade stehen. Deine Versicherungen werden dann nicht zahlen, da das Objekt ja andern überlassen wurde. Eine Drohung, fremde Dinge nicht anfassen zu dürfen würde ich nicht ernst nehmen. Was würde eigentlich passieren, wenn die Fahrräder und Gartenmöbel draußen stehen und die Schlösser ausgetauscht sind? Vermutlich nix. Kamera bereithalten für Fotos zur Dokumentation. Zuvor Rechtsschutzversicherung abschließen, auch für Mietrecht. Da kommt sowieso was, wenn er erbt.

Klar der rechtliche Hebel ist zum einen die Garagenordnung der entsprechenden Bundesländer und das Mietrecht.

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Wenn die Garage an einen anderen Mieter vermietet ist, hat der das alleinige Nutzungsrecht. Durch mündliche Änderung kann dieses Recht nicht verwirkt werden. Die mündliche Zusage einer Mitnutzung würde ich bestreiten. Die Garage ist ja nicht untervermietet worden. Also Schlösser austauschen und abwarten was passiert.

"dass oben drüber die mögliche Erbin wohnt. Bei deren Verhalten fürchten wir einen Rausschmiss sobald sie geerbt hat."

Aber das wird doch nur vermutet und ist noch nicht eingetreten. Also Rechtsschutz abschließen.


Wendet Euch an Euren Vermieter und prüft genau, was sowohl die Ergänzungen von Eurem Meitvertrag angeht als auch den neuen Mietvertrag der neuen Mieter.
Welche Räume werden hier zur exklusiven Nutzung und welche zur Mitbenutzung angegeben.

Wurde den neuen Mietern nicht expliziet eine Mitnutzung an der Garage eingeräumt, dann könnt Ihr den Vermieter auffordern, dass er die neuen Mieter auffordert ihr Gerümpel aus der Garage zu entfernen. Stehen beispielsweise aber Mülleimer in der Garage, dann könnt Ihr den neuen Mieter nicht den Zugang zur Garage verwehren.

Norm69 
Fragesteller
 15.10.2017, 13:03

Dankeschön für die Antwort

Die neue Mieterin hat von ihrer Oma noch garkeinen Mietvertrag, unser Mietvertrag wurde nur im Bezug der Dachgeschosswohnung geändert. Soll heißen, wir sind einverstanden mit der Weitervermietung der Dachgeschosswohnung gewesen. Der restliche Mietvertrag von uns wurde für weiter gültig erklärt plus ein Mietrecht der 82 Jährigen Mieterin auf Lebenszeit. Sonderkündigungsrecht nur bei Mietsäumnis

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Snooopy155  15.10.2017, 13:15
@Norm69

Dannfordert doch die Vermieterin auf hier klar Stellung zu nehmen, zudem ihr zuerst das gesamte Anwesen gemietet hattet.
Wenn bei den Vorgesprächen niemals von der Mitbenutzung der Garage die Rede war, dann bleibt die weiterhin in Eurer alleinigen Nutzung.

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LittleArrow  15.10.2017, 20:14
@Snooopy155

"Euer alleinigen Nutzung"

Die Schwiegermutter nutzt die Garage nicht zu Einstellung ihres Fahrzeuges. Vielmehr nutzt der Fragesteller gemäß seinen hiesigen Angaben die Garage, obwohl er dafür keine Vertragsgrundlage hat. Es ist sehr fraglich, ob der Mietvertrag der Schwiegermutter mit der Vermieterin die Nutzungsüberlassung an einen Dritten erlaubt.

Der Fragesteller hat auch keinen Mietvertrag für die Wohnung bzw. das Haus; er ist am Vertrag nicht beteiligt.

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Vielleicht solltet ihr euch beim örtlichen Mieterverein beraten lassen (dafür natürlich Mitglied werden im Mieterverein, aber es lohnt sich, vor allem, wenn in der Zukunft weiter mit Streitigkeiten gerechnet wird).

Deine Frage ist ziemlich verwirrend.

Wenn sie auf die Überschrift reduziert wird, kann sie mit nein beantwortet werden.