Ich sollte einem Freund helfen, jetzt will er nicht zahlen?

2 Antworten

Ich habe kein Gewerbe, da ich das ganze i.d.R. nur für mich mache.

Lustige Begründung. Muss ich mal mit meinem Finanzamt auch versuchen.

Wir haben per "Handschlag" einen Betrag von 2.000 EUR ausgemacht. Ich habe jetzt das Projekt erfolgreich abgeschlossen, Ihm das notwendige Zukommen lassen.

Das bedeutet, es wurde ein Vertrag geschlossen und nun schuldet er Dir den entsprechenden Betrag.

Damit kommen wir zum Sprichwort "Verträge macht man, wenn man sich verträgt". Nun musst Du nämlich Zeugen für den geschlossenen Vertrag finden oder vom "Auftraggeber" eine Bestätigung der Auftragserteilung und Vergütungshöhe erhalten, damit Dein Anspruch durchsetzbar ist.

fdustin 
Fragesteller
 29.09.2022, 17:00

Danke! Brauche ich denn zwingend ein Gewerbe?
Ich habe E-Mail und Chatverläufe, wäre das ausreichend?

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gandalf94305  29.09.2022, 17:03
@fdustin

Es geht um den Nachweis eines geschlossenen Vertrags. Nur ein "Handschlag" ist dürftig - wenn es E-Mails und Chats gibt, die klar den Vertragsschluss belegen, hast Du damit eine Handhabe.

Hast Du eine schriftliche Rechnung gestellt? Diese würde auch eine Fristsetzung zur Zahlung enthalten.

War Deine Tätigkeit eine freiberufliche oder gewerbliche Leistung? Eine einmalige Tätigkeit kannst Du vielleicht einfach als "Arbeitslohn, der nicht dem Lohnsteuerabzug unterlegen hat" in der Einkommensteuererklärung unterbringen.

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fdustin 
Fragesteller
 29.09.2022, 17:06
@gandalf94305

Es definitiv klargestellt um welche Summe es sich handelt. Weiterhin arbeitstechnische Sachen.
Es war nur eine einmalige Tätigkeit.

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Andri123  29.09.2022, 18:35

Na ja, für ein einmaliges Projekt kann man ja auch die Anlage SO nutzen, und muss sich weder als Gewerbetreibender noch als Freiberuflicher anmelden, oder?

Für den Nachweis eines vereinbarten Vergütungsanspruches ist eine Anmeldung von gewerblicher/freiberuflicher Tätigkeit m.E. allenfalls hilfreich, aber nicht notwendig.

Also bei einem gewerblich tätigen IT-Profi würde man wohl eher von einer zu vergütenden Tätigkeit ausgehen im Prozess, während ein Laie vielleicht auch mal 40 Stunden unentgeltlich als Freund beim Renovieren helfen kann.

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gandalf94305  29.09.2022, 21:22
@Andri123

Hmm... Anlage SO hätte ich jetzt primär für andere Einkünfte gesehen, aber man könnte das durchaus als Einkünfte aus diversen Leistungen verstehen und die Anmeldung des Freiberufs/Gewerbes sein lassen, da ja keine Absicht besteht, dies nachhaltig fortzuführen.

Die Angabe in Anlage N suggeriert vielleicht, dass die Einkünfte aus einem Angestelltenverhältnis stammen, wenn sie unter "Steuerpflichtiger Arbeitslohn, von dem kein Steuerabzug vorgenommen worden ist (soweit nicht in der Lohnsteuerbescheinigung enthalten)" stehen bzw. dass dies vom gleichen Arbeitgeber kommt wie das Haupteinkommen.

Hauptsache ist jedoch, dass die Einnahmen deklariert werden. Beide genannten Optionen bieten die Möglichkeit, dazu Werbungskosten aufzuführen.

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Schreibe eine einmalige Rechnung!

Zahlungsziel 14 Tage, hierbei würde ich ein festes Datum angeben.

In dieser wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen, darf auch nicht.

Und diese Summe gibst Du bei der Steuererklärung für 2022 mit an.

Eifelia  30.09.2022, 15:43

...Wenn Sie denn bezahlt wird.

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