WLAN in Nebenkosten?!?

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WLAN gehört nicht zu den üblichen Betriebs und Nebenkosten. Dieser Posten muss gesondert auf dem Mietvertrag festgehalten werden.

Der Gesetzgeber erlaub dem Vermieter die Allgemeinbezeichnung Betriebs und Nebenkosten im Mietvertrag zu vereinbaren um somit alle gängigen Kosten unter dieser Bezeichnung zu führen, ohne alle einzeln aufzulisten. WLAN gehört definitiv nicht zu dieser Kategorie.

Das Passwort geschickt hat sie auf freiwillige Basis ohne irgendwelche Rechtskraft. Sie hat dir somit erlaub das WLAN ohne Gegenleistung zu nutzen.

SaraW196 
Fragesteller
 05.05.2021, 17:41

Ich werde es am Wochenende noch einmal meinem Eigentlichen Vermieter nahelegen das raus zu streichen... Es geht hier um 90€ (für 2020 bis jetzt nur) was für mich in der Ausbildung wirklich viel Geld ist.

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30.3. meine Wohnung auf den 31.6.

In welchem Jahr hat der Juni 31 Tage?

Ansonsten:

es steht auch nicht im Mietvertrag.

Es wird nur gezahlt, was auch in Deinem Mietvertrag steht und was man darüberhinaus gemeinsam vereinbart hat.

Welches Druckmittel hat Deine Vermieterin, wenn Du ihre Forderung der WLAN-Kosten nicht bezahlst? Du hast schließlich auch die Meinung Deiner Mutter auf Deiner Seite!

SaraW196 
Fragesteller
 07.05.2021, 06:53

oh mein Fehler ja ich meinte den 30. Juni.

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Sie kann Dir die Kosten für die Nutzung ihres W-LAN nur in Rechnung stellen wenn es im Vertrag eine Vereinbarung dazu gibt. Gibt es die nicht, hat sie Dir den Zugang zu ihrem W-LAN freiwillig und kostenlos gewährt.