Pflichten eines Untermieters, Schönheitsreparaturen, Kaution

6 Antworten

Man sollte schon wisssen, was an den Türen bei der Wohnungsübergabe bemängelt wurde und um welche Ausführung es sich bei dem Türblättern handelt.

Lakierte Türblätter müssen gemäß vieler Mietvertragsvereinbarungen gestrichen werden, Bei Resopal beschichteten oder Holzfurnierten Türblättern ist dies oftmals nicht notwendig oder möglich.

Da Dein Untermietvertrag keine Renovierungsklauseln enthält bist Du damit aussen vor und hast Deine Kaution zurückzubekommen. Mit welchem Konstrukt Du in den Hauptmietvertrag übernommen wurdest ist unbekannt - hieraus können natürlich Forderungen entstehen, wenn Du eine Unterschrift geleistet hast und Dir auch der Hauptmietvertrag ausgehändigt wurde.

Hallo erstmal danke für die Antworten, der UMV sagt wann ich Miete Zahlen muss, wann ich Kaution zahlen muss und dass ich 3 Monate Kündigungsfrist einzuhalten habe. Mehr nicht.

Im Hauptmietvertrag bin ich lediglich eingetragen, sprich Name, Geb Datum etc. unterschrieben habe ich da nichts...

Gruß

Wenn Du nur den 3-Zeiler unterschrieben hast, bis Du aus dem Schneider. Keine Forderungen an Dich! Die Kaution bei Auszug zurück. Sei Dir aber sicher das Du weiter nichts unterschrieben hast.

Hallo

Naja, in deinem Vertrag stand ja nicht viel drin..

Aber ich denke, dass du dann auch für nichts aufkommen musst. Hätte dein Vermieter halt einen besseren Vertrag aufsetzen müssen.

Mit freundlichen Grüßen

Maria67

Entsprechend dem Anforderungen der Hausverwaltung würde ich in den Allgemeinem Mietvertrag mit aufgenommen

WÜRDE oder WURDE ?? :) Wenn du im Mietvertrag mit aufgenommen wurdest und dieses unterschrieben hast, dann wäre der Untermietvertrag nicht nötig... Über deine Pflichten solltest du dann den eigentlichen Mietvertrag durchlesen, nicht deinen 3-Zeiler... Wenn du NUR diesen Untermietvertrag unterzeichnet hast, dann kannst du nur auf deinen 3-Zeiler berufen...