Mieteinnahmen und Kleingewerbe, wie werden Krankenkassenbeiträge berechnen?
Meine Mutter bezieht Einkünfte aus Vermietung von ca 9500 Euro im Jahr, zusätzlich hat sie ein Kleingewerbe bei dem sie unter 2000 Euro im Jahr verdient, die bezieht keine weiteren Einkünfte bzw übt sonst keine weiteren Tätigkeiten aus. Wie wird der Krankenkassenbeitrag bei freiwillig gesetzlicher Krankenversicherung berechnet. Muss das Kleingewerbe in diesem Fall angegeben werden?
1 Antwort
Es wird mindestens ein Einkommen von 1096,-€ vorausgesetzt, auch wenn es geringer ist. Auf dieses Einkommen wird der Mindestbeitrag berechnet.
Natürlich muss sie ihre Einkünfte angeben, aber sie liegt ja unter dem Mindesteinkommen und wird nur den Mindestbeitrag zahlen müssen.
Zählt zu dem Mindesteinkommen dann nicht auch die Miete?