Miteinnahmen weglassen oder angeben bei folgendem Fall?

Ich habe mein Nachbargrundstück gekauft, wegen des schönen großen Grundstückes, damit sich mein Garten vergrößert und dort kein Fremder bauen kann. Leider ist es noch mit einem ca. 150 Jahre altem Zweifamilienhaus bebaut, das ich, falls ich es als normale Wohnungen vermieten wollen würde, sehr aufwendig grundsanieren lassen müsste. Es lohnt sich einfach nicht. Ein Neubau wird viel billiger.

Da ich das Grundstück bar gekauft haben, habe ich nicht so viele Kosten für dieses Haus. 350,-€ Heizöl im Monat, Grundsteuer, Gebäudeversicherung, Glasfaser, Strom, Wasser, Abwasser, Abfallgebühren, Wartung Heizung

Ich komme auf durchschnittlich 600,-€ Kosten im Monat für dieses Schrott-Haus.

Um die monatlichen Kosten für dieses Haus erträglich erhalten, zahlt mir ein Familienangehöriger dafür im Monat 400,-€ Lager-Warmmiete. Er wohnt dort zwar nicht, hat dort aber die gesamten 2 Wohnungen mit allen Räumen in Beschlag genommen, für seine Gewerbe. Auch ein gut beheiztes Büro nutzt er dort. Einige privaten Möbel stehen dort auch noch, weil er dort vor meinem Kauf auch schon einmal ein paar Jahre gewohnt hatte.

Ich selber nutze gar nichts in dem Haus, allerdings nutze ich die dazugehörige Garage für meinen Anhänger, Betonmischen und Rasenmäher.

Falls ich jetzt diese Lager-Warmmiete angeben würde, und die Kosten für das Haus absetze kommt als Ergebnis = Verlust aus Vermietung und Verpachtung dabei heraus.

Wie sollte ich es korrekterweise angeben?

Wie verarbeite ich die Mietzahlungen jetzt am besten in meiner Steuererklärung. Oder lasse ich es einfach ganz weg?

Einkommensteuererklärung, Vermietung und Verpachtung, Verlust, Mieteinnahmen
Wie Untermiete in WG berechnen - wieviel Zuschlag erlaubt?

Hallo,

ich habe die Chance, neue Hauptmieterin in meiner 3-er WG zu werden, weil der aktuelle Hauptmieter sein Mietverhältnis aufgeben will. Er hatte sie vor 11 Jahren angemietet, stets als WG geführt, und würde noch bis Ende Dezember Hauptmieter bleiben, für saubere Übergabe und Betriebskostenabrechnung.

Meine andere Mitbewohnerin ist schon ausgezogen, würde aber gerne asap eine*n Nachmieter*in für ihr Zimmer haben um nicht leere Miete zu zahlen. Da ich als einzige noch in der Wohnung bleiben möchte, habe ich mich als neue Hautpmieterin angeboten. Der Vermieter hat zugestimmt, mir (ohne Unterlagen-Check und ohne Kaution) einen Mietvertrag gegeben, mit einer Mieterhöhung von ca. 20%. Er ist auch einverstanden, dass es als WG fortgesetzt wird, will aber nur 1 Ansprechpartner.

Grundsätzlich ist die Wohnung recht günstig, aber trotzdem mehr, als ich mir leisten kann. Ich bin also darauf angewiesen, unterzuvermieten, um die Miete bedienen zu können. Darüber hinaus pendele ich viel, da mein Freund in einer anderen Stadt lebt. Mein aktueller Hauptmieter war auch viel am Pendeln/ selten da, hat sich deshalb weniger Miete berechnet als meiner Mitbewohnerin und mir. Er hatte erzählt, dass er zwischenzeitlich auch mal einen Untermieter hatte, der seine Miete nicht gezahlt hat, und dadurch viel Geld verloren.

Ich war noch nie Hauptmieterin in einer WG und habe Angst vor genau so einem Fall. Auch ist die Wohnung etwas renovierungsbedürftig, wovon sowohl der aktuelle Hauptmieter als auch der Vermieter jeder nur seinen soweit nötigen Teil machen wollen. Es wäre eventuell nötig, eine neue WaMa, neuen Kühlschrank, neues Sofa und diverse andere Sachen zu kaufen.

Ich überlege daher, für die Berechnung der neuen Untermieten nicht nur alle Kosten gleichberechtigt aufzuteilen, sondern, mir einen gewissen "Puffer" mit einzuplanen. Die Frage ist aber, wieviel darf ich meinen Mitbewohnern berechnen? Was ist da akzeptabel/ erlaubt/ sinnvoll?

Ich habe mir schon überlegt, jeweils Kautionen zu nehmen, und würde natürlich alle Kosten für Neuanschaffungen durch 3 teilen. Aber was, wenn vielleicht doch jemand die Miete nicht zahlt? Ich habe von Mietnomaden gehört, das wäre für mich der größte Horror. Meines Wissens nach kann ich zwar nach 2 Monaten Mietrückstand fristlos kündigen, aber um eine Person dann auch rauszubekommen und jemand neues zu finden, vergeht nochmal sehr viel mehr Zeit, und mit Kosten wäre das auch verbunden - sicherlich mehr, als so eine Kaution abdecken würde..?
Oder was, wenn jemand auszieht und ich nicht so schnell eine*n Nachfolger*in finde? Oder, wenn jemand was kaputt macht / extrem viel Heizung benutzt o.ä., und sich weigert zu zahlen?

Für solche Risiken fände ich es schon beruhigend zu wissen, dass ich etwas Geld zur Seite legen kann..?

Ich möchte ungerne die Wohnung aufgeben, da die Lage auch sehr praktisch ist.

Miete, Wohnen, WG, Mieteinnahmen
Ist bei einer Erbengemeinschaft ein Gemeinschaftskonto für Mieteinnahmen nötig?

Hi,

ich habe mit meiner Schwester eine vermietete Wohnung geerbt (50/50). Ich erledige die gesamte Verwaltung, meine Schwester möchte lediglich an den Einnahmen beteiligt werden. Der nächste Schritt ist für mich aktuell, Konto zu eröffnen und die Mieter zu benachrichtigen.

Da meine Schwester und ich nicht in der selben Stadt wohnen, und ich bei meiner Hausbank sehr einfach ein Vermieter- und Kautionskonto eröffnen kann, würde ich vermutlich ein/zwei neue Einzelkonten dafür eröffnen. Meine Schwester wäre damit einverstanden, dass es kein Gemeinschaftskonto wäre. Sie kriegt natürlich Einsicht und ich würde ihr dann einfach einen Dauerauftrag mit ihrem Anteil einrichten.

Unsicher bin ich mir jedoch jetzt, ob dies zu irgendwelchen Nachteilen führen kann, insbesondere steuerlich.

  • Reicht es aus, wenn meine Schwester am Ende den Kontoauszug meines Vermieter-Kontos bei der Steuererklärung anhängt? Über das Grundbuch lässt sich relativ leicht nachweisen, dass ihr 50% zustehen.
  • Zudem kann Sie soviel ich weiß auch keinen Freistellungsauftrag auf diese Einnahmen beantragt, da es mein Konto ist. Lässt sich dies per Steuererklärung dann wieder reinholen?
  • Gibt es sonst noch Vor/-Nachteile? Sonst habe ich nur von der Haftbarkeit erfahren.

Ich habe einen deutlichen höheren Steuersatz als meine Schwester, daher wäre es schon sehr von Vorteil, wenn sie ihren Anteil selbst versteuert.

Ich danke für die Unterstützung!

Konto, Steuerrecht, Gemeinschaftskonto, Mieteinnahmen
Freiwillig bei der GKV kranken- u. pflegeversichert - aus welchen Einnahmen berechnet sich der Krankenversicherungsbeitrag nach einer Erbschaft?

Freiwillig bei der GKV kranken- u. pflegeversichert -

Welche Einnahmen sind zu deklarieren, die DIREKT in die Berechnung einfließen und welche erst nach Vorlage der Steuerfestsetzung? Klar, dass Einnahmen aus Renten und Zinsen (haha!) die Beitragsberechnung beeinflussen. Aber wie verhält es sich, wenn man geerbt hat?

Wie sieht es bei börsennotierten Wertpapieren aus? Es fließt kein Geld, das Depot existiert einfach nur vor sich hin.

Plus ein zugeteilter alter Bausparvertrag mit völlig unzeitgemäßer Verzinsung, der allerdings bisher nur 'parkt'. Müssen die jährlichen Zinsen, die nur auf dem Papier stehen, bei der Einkommensanfrage angegeben werden, auch wenn noch kein Geld geflossen ist?

Weiterhin ist ein Haus mit Mieterträgen vorhanden, die - obwohl nichts entnommen wird - anteilig sicherlich zu den laufenden Einnahmen zählen, oder? Müssen sie gleich in der Einkommensanfrage beziffert werden oder erst über die Steuererklärung?

Wie sieht es aus, wenn für die eigene selbstgenutzte Wohnung (bisher) keine Miete angesetzt wurde - gilt das als 'geldwerter Vorteil'?

Es wäre nett, wenn jemand mit Fachkenntnissen antworten könnte, wofür ich im voraus schon danke.?

Erbschaft, gesetzliche Krankenversicherung, GKV, krankenkasse, Krankenversicherung, Rentner, Sozialversicherung, freiwillige Krankenversicherung, Mieteinnahmen
Beste Anschlussfinanzierung einer vermieteten Eigentumswohnung

Hallo,

ich habe da ein kleines Verständnis Problem. Ich habe mir vor knapp 9 Jahren eine Eigentumswohnung gekauft und möchtest jetzt bald meine Anschlussfinanzierung in Angriff nehmen. Ich habe mir schon ein paar Angebote eingeholt und möchte bald einen Termin mit meiner ursprünglichen Bank vereinbaren. Mein Problem bei der Sache ist, das ich die Wohnung seit 2 Jahren vermiete und natürlich jeden Monat Mieteinnahmen ( 500 Euro Kaltmiete ) habe. Steuerliche hatte sich das jetzt so ausgewirkt, das ich knapp 900 Euro Steuern Nachzahlen musste an das Finanzamt. Das spielen natürlich auch noch andere Sache ein Grund und es liegt nicht nur an den Mieteinnahmen. So jetzt zu meiner Frage. Ich habe jetzt noch 68000 Euro Restschuld und möchte die natürlich bei den aktuellen Zinsen so schnell wie möglich tilgen! Ich habe aber gehört, das man am beste überhaupt keine Tilgung machen soll. Also was ist das beste Mittelmaß um am besten so wenig wie möglich Steuern nachzuzahlen und aber auch noch die Restschuld zu verringern. Mein Ziel ist eigentlich, die Wohnung in 20 Jahren spätestes schuldenfrei zu haben. Hat da jemand eine Idee was für mich hier das Beste wäre? Vielleicht noch der Hinweis, dass ich meine Hausfinanzierung selber noch habe und die Wohnung sich von alleine tragen sollte. Aktuell Kaltmiete 500, Nebenkosten 308 ( davon 100 Euro Rücklagen die ich selber trage ) mein Mieter gibt mir 500+200 ( Nebenkosten ) Euro und die Finanzierung ist im Moment 5% + 1% Tilgung für 380 Euro im Monat. Vielen Dank!

Anschlussfinanzierung, Mieteinnahmen
mietzahlung ohne überweisung, sonder bar

hallo und guten abend, heute habe ich mal wieder eine frage, und zwar geht es um 150 euro miete für eine betriebswohnung, meine tochter ist in der lehre zur pferdewirtin/bereiterin. da sie hierfür auf dem ausbildungsgelände wohnen muss, hat man ihr dort eine wohnung für 150 euro mtl. angeboten, diese hat sie nun vom 01.08.2011 bis zum 13.12 12 bewohnt, ohne mietvertrag. so nun kommt das eigenartige: die miete musste sie immer in bar und ohne quittung zahlen. nicht an den eigentlichen vermieter, sondern an die ehefrau des lehrherrn. nun kommt heraus, das noch die restliche dezember miete anteilig zu zahlen sei, das wissen wir auch, aber die novembermiete,welche schon gezahlt wurde, wie immer, in bar und ohne quittung,soll meine tochter nochmal zahlen. doch nun heisst es plötzlich, das sie diese an einen anderen überweisen soll, nämlich an den richtigen vermieter ,von dem wir erst heute erfahren haben, anstatt,wie bisher an die frau des lehrherrn.warum erst in immer bar und nun plötzlich auf ein konto.was können wir tun, um nicht die doppelte miete zahlen zu müssen, da kein beweis da ist, das diese bereits bezahlt wurde.alles ist ein wenig spanisch für uns......hat evtl. jemand hier eine erklärung???? wollten die sich die vielen monate bereichern an der miete, ohne steuern hierfür zu zahlen???? das erklären würde ja die barzahlung ohne quittung.........und nun plötzlich kam ihnen jemand auf die schliche, deshalb nun per konto??? komisch ,oder???? Bitte nur ernstgemeinte antworten, und verzeihung wg, der kleinschreibung. die großstelltaste klemmt......danke

Überweisung, Mietzahlung, Mieteinnahmen
Arbeitlosengeld II, selbstgenutztes Wohneigentum, Teilvermietung

Hallo, ich bin 1 Jahr vor der Rente, beziehe z.Zt. noch Arbeitslosengeld II und bewohne eine Wohnung im eigenen unbelasteten Haus (Altbau). Meine Rente wird so gerade über dem sein, dass ich nicht auf Grundsicherung angewiesen sein werde. Um hier etwas dazu zu verdienen, habe ich mich daran gemacht in meinem ziemlich großen Haus aus ungenutzten Räumen eine weitere Wohnung fertigzustellen. Diese ist früher fertig geworden als ich dachte und habe sie nun auch schon vermieten können, an einen ebenfalls Arbeitslosengeld II Empfänger. Nun ist es so, dass die Heizkosten (Altbau eben und gestiegene Ölpreise), sowohl meine eigenen als auch die des Mieters mit den Zahlungen des JobCenters nicht gedeckt werden können. Bisher habe ich die eigenen Mehrkosten aus dem Regelsatz zugeschossen. Soweit ist das ja auch in Ordnung. Bei dem Mieter habe ich mir eigentlich gedacht die Mehrkosten aus der Kaltmiete zu zuschießen, was auch in Ordnung wäre. Jetzt möchte die Arge aber die komplette Kaltmiete als Einkommen von meinem Regelsatz abziehen. Wenn ich bis zur Rente plus minus 0 raus komme, dann wäre das ja auch noch in Ordnung aber es besteht die Gefahr, dass ich dann, trotzt Mieteinnahmen, wegen der hohen Heizkosten noch mehr von meinem eigenen zuschießen muss. Das kann es ja nicht sein. Da habe ich folgenden Text gefunden

"Ebenfalls berücksichtigt werden Einnahmen aus Vermietung oder Verpachtung. Hier gilt jedoch die Ausnahme, dass Mieteinnahmen zur Reduzierung der eigenen Unterkunftkosten im Sinne des § 22 SGB II nicht berücksichtigt werden."

Wie soll ich das verstehen und hat das für mein Problem eine Auswirkung?

ARGE, Einkommensanrechnung, Hartz IV, Arbeitslosengeld II, Mieteinnahmen
Steuerausgleich in Österreich und Deutschland: Bin Österreicherin und ziehe nach Deutschland

Hallo! Ich ziehe aus beruflichen Gründen von Österreich nach Deutschland. Daher werde ich meine Eigentumswohnung (vor ca. 3 Jahren direkt vom Bauträger gekauft) in Österreich erstmal vermieten. Wie ist das dann mit dem Steuerausgleich in Österreich wenn keine Einkommensteuer mehr vorliegt. Nur mehr die Einnahmen der Vermietung? Bin aus dem §dschungel nicht ganz schlau geworden. Dass ich die Mieteinnahmen versteuern muß weiß ich bereits (20%MwSt.). Dass ich 1,5% AfA und die Zinsen der Rückzahlung bei den Banken abschreiben kann habe ich ebenfalls herausgefunden. Doch wie das ganze dann berechnet wird? Keine Ahnung! Die "Betriebskosten" werden vom Mieter getragen (außer der Rücklagen, welche ich selber bezahlen muß), jedoch weiterhin über mein Konto mit der Verwaltung abgerechnet. Kann mir da jemand helfen? Kurze Angaben: Kaufpreis der Eigentumswohnung war ca. € 125.000,00 ; Mieteinnahmen im Jahr werden ca. € 5.160,00 sein. Die Afa beträgt dann ca. € 1.870,00; Rückzahlungszinsen bei den Banken im Jahr ca. € 5.300,00. Was kommt da ca. an Steuernachzahlung für mich raus in Österreich? Damit ich einen Ahnung habe was ich auf die Seite schaffen muß im Jahr. Wie ist das dann mit dem Steuerausgleich in Deutschland? Wegen der Doppelbesteuerung muß ich die Mietinnahmen bekannt geben in Deutschland? Muß ich mein Einkommen bekanntgeben in Österreich? Vielen Dank schon im Voraus!

deutschland, Doppelbesteuerung, Österreich, Steuererklärung, Steuern, Steuerrecht, Mieteinnahmen

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