Rentner hat Einkünfte aus MiniJob & Gewerbe ... wie versteuern?

1 Antwort

  • Der Minijob ist steuerlich nicht relevant, es sei denn Herr Rentner war so schlau seine Lohnsteuerabzugsmerkmale zur Verfügung zu stellen (der Kram der früher auf de Lohnsteuerkarte stand).
  • Der Gewinn ( = Umsatz - Betriebsausgaben) aus Gewerbebetrieb sowie der steuerpflichtige Teil der Altersrente werden zur Summe der Einkünfte addiert. Hiervon gehen Sonderausgaben etc ab und das zu versteuernde Einkommen dürfte entsprechend höher ausfallen.
  • Ist Herr Rentner pflichtversichert oder freiwilliges Mitglied der GKV? Als Pflichtmitglied fallen für die Selbständigkeit und den Minijob keine zusätzlichen Beiträge an. Als freiwilliges Mitglied schon.

D.h. wenn die Summe aller Einkünfte (Rente + Minijob + Gewerbe) unter der Pflichtversicherungsgrenze liegt, fallen keine zusätzlichen Beiträge für die KK an? (auch wenn man vor Renteneintritt über der Grenze lag)

Sehe ich das so richtig?

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@waggi

Es hängt nur davon ab ob man Pflicht- oder freiwilliges Mitglied in der KVdR ist.

Als Pflichtmitglied sind KV-Beiträge nur auf die gesetzlichen und einer evtl. Betriebsrente zu zahlen.

Als freiwilliges Mitglied fällt der Beitrag auf ALLE Einkünfte an bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 3.937,50 €

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