Wird Krankengeld auch für das Wochenende von der Krankenkasse ausgezahlt?
Hallo liebe Community,
von meiner Krankenkasse erhielt ich einen Bescheid über das tägliche Krankengeld. Nach meinem Widerspruch (da ich dachte mir würde kein Krankengeld zustehen) erhielt ich von der KK die Rückmeldung, das mir tatsächlich Krankengeld zu stehen würde. Dieses wurde nun ausgezahlt, und zwar weniger wie "gedacht".
Für welche Tage erhält man Krankengeld?
Nur von Montag - Freitag?
Oder auch für die Wochenenden?
(Ob dies wichtig ist, weiss ich nicht: Theoretisch hätte ich auch am WE gearbeitet.)
Im Voraus besten Dank.
2 Antworten
Bevor Du nun gleich wieder Widerspruch einlegt, schreib doch mal, warum es weniger als erwartet war.
Du bekommst natürlich nicht 70% des Bruttolohnes ausgezahlt, sondern es werden noch Sozialversicherungsanteile abgezogen.
Ich habe übrigens vorhin ein Urteil zu Deiner vorherigen Frage gefunden.
Demnach war zumindest die Zahlung des AG gerechtfertigt.
Konnte mich erst jetzt in Ruhe damit kurz beschäftigen ..:
- ... lt. Verwendungszweck Bankauszug: "Leistung vom 10.4. bis 30.4." ...
.... seltsamerweise erst ab dem 10ten, obwohl ich rückwirkend am 10.4. zum 7.4. krankgeschrieben wurde ... (Info: war am 7.4. in der Notaufnahme + sollte am 10.4. zum Hausarzt.)
... + in der Rückmeldung des Sachbearbeiters dieser auf meinem Widerspruch schrieb "..., damit wir die Zahlung vom 7.4.-30.4. anweisen können. ..." .
Hieße laut Buchungstext, dass der überwiesene Betrag tatsächlich zum "gesamten" Zeitraum 10.4.-30.4. gehört. Okay, der 8. und 9. hängt dann irgendwo in der Luft, da vom AG (selbstredend) wg der AU nichts gezahlt wurde.
Recht seltsam die unterschiedlichen Angaben der Zeiträume. Verwirrend.
Letztendlich fehlen rund 52% des Krankengeldes. Diese fehlenden 52 % des Krankengeldes können "gefühlt" nicht den 8.+9.4. ausmachen, die mir irgendwie irgendwo her noch fehlen.
- Eine Endbescheinigung stellte die Praxis nicht aus,
A) zumal mir auch nicht bewusst war, dass mir KG zustünde bzw. ich KG bekäme +
B.) da die Krankmeldung elektronisch automatisch an die KK versendet.
Ich erfuhr am Tag der Ausstellung der AU, dass es seit dem 01.10.2021 nur noch eAU an die KK gibt. (Bin nicht so der "Krankschreiber", der "blau" macht, wenn es gesundheitlich mal nicht so gut läuftt und deswegen gehen solche (Presse-)Infos an mir vorbei.)
Aber gut zu wissen, dass die letzte AU vom Arzt als "Endbescheinigung" ausgestellt werden sollte/müsste.
Erfreulicherweise: Auch ohne einer "Endbescheinigung" stimmt das tatsächliche "Enddatum" der AU mit den Schreiben von der KK bzw. mit der Überweisungstext der KK auf dem Kto. überein.
Der Rest klärt sich hoffentlich noch.
Vielen Dank für die Infos + für den nachträglichen Hinweis auf meine letzte Frage !
Daran dachte ich auch schon, wollte aber erstmal abwarten welche Antworten ich hier + am WE durch unser Umfeld noch erhalte und dann die KK kontaktieren.
Okay, wusste nicht, dass man gegen eine erfolgte Zahlung Widerspruch einlegen kann.
70% vom Brutto bzw. max. 90% vom Netto ist mir soweit bekannt sowie der Abzug der Beiträge (RV/ALV/PV) vom tägl. Brutto-Krankengeld. Gedanklich ist es keine Zauberkunst den tägl. Auszahlungsbetrag mit den AU-Tagen zu mulipl., war nun nur verblüfft, ca. die Hälfte des Krankengeldes als Gutschrift auf dem Konto zu sehen. Der 1. Gedanke war, dass ggf. die WE nicht ausgezahlt werden. Daher kam meine obige Frage auf.
Das Krankengeld wird „pro Tag“ (Kalendertag) berechnet und alle 14 Tage rückwirkend ausgezahlt.
Möglicherweise wurde auch noch nicht der gesamte Zeitraum ausgezahlt. Wenn Du wieder gesund warst, musst Du Dir die letzte AU nochmal vom Arzt als "Endbescheinigung" ausstellen lassen und bei der KV einreichen.