Wohnrecht auf Pflegeheimzuzahlung anrechnen?

1 Antwort

Typischer Weise werden Wohnrechte lebenslänglich vereinbart. Über die Frage was geschieht, wenn der Wohnrechtsberechtigte dieses Wohnrecht nicht mehr selbst ausüben kann.

Die Sozialämter werden sich auf den Standpunkt stellen, dass die Wohnung zugunsten des Wohnrechtsberechtigten vermietet werden muss, um damit einen Teil der Heimkosten zu tragen.

Hier ein vergleichbarer Fall:

http://www.frag-einen-anwalt.de/Lebenslanges-Wohnrecht-und-dann-ins-Altersheim---f246120.html