Vererbung eines lebzeitigen Wohnrechts?

3 Antworten

Ein Wohnungsrecht, im Grudnbuch als beschränkt persönliche Dienstbarkeit gesichert, erlischt mit demTod des Berechtigten. Es ist nicht vererblich.

Eine Vererbung ist in der Tat nicht möglich. Die Frau muss aus der Wohnung hinaus. Ansonsten könnte der Eigentümer einen Mietvertrag mit ihr schließen oder Nutzungsentschädigung in Höhe eines üblichen Mietzinses für die Dauer der Vorenthaltung verlangen.

Ein lebenslanges Wohnrecht gilt sicher nicht ober den Tod hinaus. Sonst wäre es nicht lebenslang. Vererben lässt sich dieses Recht logischerweise nicht.

Nun kann es aber auch sein, dass das Wohnrecht nicht nur für ihn, sondern auch seine Ehefrau gegolten hat. Dieses gemeinsame Wohn- oder Niesbrauchsrecht kommt öfter vor. Dann wäre der Fall anders. Wenn es aber nur für den Mann gegolten hat, wird sie ab sofort oder in Kürze Miete zahlen oder die Wohnung verlassen müssen.