Ehemann arbeitet und lebt in Frankreich: Kann ich doppelte Haushaltsführung und Fahrtkosten absetzen?

1 Antwort

Wieso meinst Du, dass Du eine doppelte Haushaltsführung angeben kannst? Die doppelte Haushaltsführung hat ja wohl Dein Mann. Also kann die nur bei ihm abgezogen werden.

Bedeutung hat das nur dann, wenn ihr hier die Zusammenveranlagung beantragt, weil Das Einkommen Deines Mannes dann hier steuerfrei ist, aber dem Progressionsvorbehalt unterliegt. das dafür maßgebliche Einkommen wird nach den deutschen Vorschriften ermittelt.

Man müsste Dein Bruttogehlt kennen und das Gehalt Deines Gatten um zu errechnen, was für Euch günstiger ist. @EnnoWarMal hat da genau Recht.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986