In Italien erworbene Abfindung in Progressionsvorbehalt trotz italienischem Wohnsitz?
Hallo, wie sind im Juli 2015 aus Italien nach Deutschland gezogen. Mein Mann war zu der Zeit noch in Italien angestellt. Anfang Oktober 2015 hat er dort gekündigt und eine Abfindung seitens seines italienischen Arbeitgebers bekommen. Er hat dann die letzten drei Monate 2015 hier in Deutschland ein neues Arbeitsverhältnis angefangen. Unsere Steuerberaterin hat das Einkommen aus Italien (Januar-September) sowie die italienische Abfindung unter nach DBA steuerfreie Einkünfte/ Progressionsvorbehalt eingetragen, obwohl wir in Italien für diese Einkünfte bereits Steuern bezahlt haben. Unser Steuersatz ist dadurch sehr hoch. Wir waren 2015 weniger als 183 Tage in Deutschland wohnhaft. Hat es seine Richtigkeit, dass unsere italienischen Einkünfte hier in Deutschland in den Progressionsvorbehalt mit einfliessen, auch wenn unser Wohnsitz noch in Italien war? Weiss jemand, ob für ausländische Abfindungen die Fünftelregelung gilt? Vielen Dank für Eure Hilfe! Noch einen schönen Abend!
1 Antwort
Geht es jetzt um 2015 oder um 2016?
Für 2015 ist die Lage klar. Im Rahmen der Zuzugsbesteuerung werden in Deutschland die Einkünfte dem Progressionsvorbehalt unterworfen, die folgende Eigenschaften enthalten:
- Der Steuerpflichtige wohnt in Italien und erzielt italienische Einkünfte
- Der Steuerpflichtige wohnt in Deutschland, erzielt italienische Einkünfte und das DBA sieht die Freistellungsmethode vor
Damit ist klar, dass die 2015er italienischen Einkünfte dem PV unterliegen; Nummer 1 ist kein DBA-Fall.
Die Abfindung, die in 2016 gezahlt wurde, gehört in Nummer 2, betrifft aber nicht 2015, sondern erst 2016. Aber auch für den Progressionsvorbehalt ist die Fünftelregelung anzuwenden.
Wieviele Tage ihr in welchem Land wohntet, interessiert niemanden.
Dachte ich mir fast.
Dann fällt alles unter Nummer 1, Zuzugsbesteuerung.
§ 2 (7) Satz 3, § 32b (1) Nr. 2 EStG.
Vielen Dank für die ausführliche Antwort! Leider ist mir ein Fehler unterlaufen, was ich gerade erst bemerkt habe, als ich Ihre Antwort gelesen habe. Alle Ereignisse, d.h. Auszahlung der Abfindung, Kündigung und Neuanstellung fanden 2015 statt.