Doppelte Haushaltsführung bei steuerfreiem Stipendium im Ausland möglich?

1 Antwort

Trotz der doch recht ausführlichen Sachverhaltsschilderung - und das sogar in gutem Deutsch -  ist hier eine konkrete Beantwortung nicht möglich.

Grundsätzlich ist eine doppelte Haushaltsführung steuerlich dann beachtlich, wenn sie aus beruflichen Gründen begründet wird. Das ist hier nicht erkennbar.

Dass das Stipendium steuerfrei ist, muss hier nicht mal eine Rolle spielen. Kann aber. Denn Aufwendungen im Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen sind steuerlich nicht abzugsfähig. Ob aber der Zusammenhang des Umzugs nach Kanada damit zusammenhängt, ist unklar.

Klar ist nur eines: Den doppelten Haushalt hat dein Mann begründet. Deshalb sind es - wenn überhaupt - Werbungskosten deines Mannes. Nicht deine und auch nicht meine. Wir beide können sie also nicht ansetzen. Dasselbe gilt, wenn die Einnahmen zwar steuerfrei sind, aber dem Progressionsvorbehalt unterliegen.

Sind die Ausgaben aber als Sonderausgaben zu werten, kommt eine Berücksichtigung bei "dir" nur im Fall der Zusammenveranlagung in Betracht. Dann ist es aber bei "euch" zu berücksichtigen.