Verpflegungsmehraufwand Zentrale und Heimarbeitsplatz

1 Antwort

Wenn Dein Arbeitsplatz das Homeoffice ist, ist die Fahrt in die Zentral eine Dienstreise. Also kannst Du die Fahrten in die Zentral als Dienstreisen ansetzen.

Die 600,- wären damit Werbungskosten.

Zeile 49 ff der Anlage N

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

@wfwbinder: nein.

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