Verpflegungsmehraufwand bei Vollzeit-(Zweit-)Studium für Lerngruppe?
Kann man als Student einen Verpflegungsmehraufwand für die Lerngruppe geltend machen?
Es handelt sich um ein Zweitstudium. Da es ein Vollzeitstudium ist, gilt es angeblich auch als erste Tätigkeitsstätte. Die Teilnahme an der Lerngruppe erfolgt in gesonderten Räumen der Hochschule.
3 Antworten
Das Finanzamt hat mir folgendes geschrieben : "Seit der Änderung des Reisekostenrechts zum 1.1.2014 ist auch eine Bildungseinrichtung, die zum Zwecke eines Vollzeitstudiums oder einer vollzeitigen Bildungsmaßnahme aufgesucht wird, als erste Tätigkeitsstätte anzusehen.....dies gilt sowohl für Vorlesung als auch für Bibliothek und Lerngruppe..."
Deshalb soll ich jetzt kein Verpflegungsmehraufwand geltend machen können.
Kann man die Fahrt zur Lerngruppe bzw. auch zur Bibliothek als Auswärtstätigkeit angeben?
Hallo dm500,
du kannst für die Lerngruppe Verpflegungsmehraufwendungen sowie Hin- und Rückfahrt zum Lernort ansetzen,
VG, David