Meine Freundin hat nach ihrer abgeschlossenen Berufsausbildung ein Studium begonnen. Parallel hat sie eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, in der sie Steuern zahlt
- Kann sie die Pauschale für Arbeitsmittel in den Werbungskosten zwei Mal angegben? Einmal unter den Kosten für Arbeitsmittel (für ihren Beruf) und einmal unter den Fortbildungskosten?
- An manchen Tagen hat sie an der Uni Pausen, in denen sie in der Bibliothek lernt oder arbeitet und ist insgesamt mehr als 8 Stunden außer Haus. Kann man für diese 2 Stunden Pause den Verpflegungsmehraufwand unter den Fortbildungskosten geltend machen?
- Sie hat in ihrer 2-Zimmer-Wohnung einen Bereich (ca. 8m²) als Arbeitsbereich eingerichtet. Kann dies Anteilig von der Gesamtmiete ebenfalls unter den Fortbildungskosten geltend gemacht werden?
Vielen Dank für die Hilfe