Kleingewerbe neben Hauptjob anmelden. Wieviel Steuern muss ich bezahlen?

1 Antwort

Kleingewerbe und Umsatzsteuer beißt sich. Umsatzsteuer ist nur relevant für Regelunternehmer. Bei einem Umsatz von 8.000,- € kannst du zur Kleinunternehmerregelung optieren, musst dies aber nicht.

  • Du musst den Gewinn (Umsatz-Betriebsausgaben) deines Gewerbes ermitteln und bei der Einkommensteuererklärung in die Anlage G eintragen. Kleinunternehmer bist du, bis zu einem voraussichtlichen Umsatz von 17.500,- € pro Jahr. In dem Fall darf deine Gewinnermittlung formlos sein (z.B. eine Exceltabelle). Als Regelunternehmer wäre die Anlage EÜR zwingend vorgeschrieben.
  • Den Arbeitslohn und die Abzüge trägst du gemäß der Lohnsteuerbescheinigung in die Anlage N ein.
  • Sonderausgaben/Vorsorgeaufwendungen in die Anlage Vorsorgeaufwand.

Reicht der Lohnsteuerabzug aus um deine Einkommensteuerschuld zu decken, fällt keine Nachzahlung an. Reicht er nicht aus, wird dich das FA zur Kasse bitten.