Kleingewerbe bei 450€?

4 Antworten

Die Grenze für die Familienversicherung ist 435,- Mtl., oder 5220,- Euor pro Jahr.

Wenn es sich um einen Minijob handelt, erhöht sich die Grenze auf 450,- Euro, @Barmer hat also Recht.

Was mich interessiert ist die Sache mit Deine Hobbytätigkeit und den dortigen Erträgen.

Was für Fotos machst Du ? Wie verkaufst Du die?

Welchen Gewinn erzielst Du, also Einnahmen minus der Kosten. Dabei zählt auch die Abschreibung auf die Ausrüstung usw.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Lass Dir mal von Deinem Freund erklären, was ein Kleingewerbe ist.

Den Rest sollte er dann auch wissen.

Und dann überleg Dir Deine Frage neu.

Ein Hobbyfotograf arbeitet nicht.

xanonyme 
Fragesteller
 20.09.2018, 23:50

Sorry, falsche Wortwahl, aber es gibt einen Unterschied zwischen einem professionellem, ausgebildeten Fotografen und einem Hobbyfotografen... Naja er macht das Gleiche und hat ein Kleingewerbe angemeldet, hat allerdings zusätzlich einen Vollzeitjob. Ich verdiene mit der Fotografie aber mehr als er...

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correct  21.09.2018, 01:49
@xanonyme

Sorry, falsche Wortwahl.

Es gibt kein Kleingewerbe - es ist ein Gewerbe.

K... ist ein Begriff aus dem Umsatzsteuer-Recht.

Auch das mit dem Hobby siehst Du falsch - ich fotografiere für mich, was mir gerade so vor die Linse kommt - das ist ein Hobby.

Wenn jemand fotografiert und damit Geld verdient, dann ist er Fotograf (ob ausgebildet oder nicht). Woran Du vielleicht denkst ist der Künstler und den Fotografen. Der übt einen freien Beruf aus, während Du ein Gewerbe betreibst.

Und das hättest Du nach Gewerberecht längst anmelden müssen. Das kostet keine 50 Mücken.

Danach kommt das Finanzamt auf Dich zu, verlangt einen Fragebogen auszufüllen und teilt Dir dann eine Steuernummer zu.

Dann kommt noch die Sache mit der Umsatzsteuer - aber das ist eine andere Baustelle.

Sind Deine Kunden selbst Unternehmer, wäre es klug, zur Umsatzsteuer zu optieren.

Sind es Privatkunden, würde ich die Kleinunternehmer-Regelung wählen.

Noch Fragen?

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Hallo, wenn Du damit Geld verdienst und die Fotos nicht ausschließlich Kunst sind, musst Du ein Gewerbe anmelden. Kostet 20 EUR beim Ordnungsamt.

Egal, ob Gewerbe oder Kunst, die Einnahmen sind zu versteuern. Und ab 450 EUR Monat ist die Familienversicherung futsch. Anders gesagt, eine Familienfeier im Monat ist schon zuviel...

Viel Glück

Barmer

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
xanonyme 
Fragesteller
 21.09.2018, 00:01

Wie gesagt wären es max. 450€, daher müsste die Familienversicherung bestehen bleiben oder? Ich weiß bloß nicht ob durch die Anmeldung eines Kleingewerbes dann trotzdem Steuern anfallen oder nicht...

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Kevin1905  21.09.2018, 01:02
@xanonyme
Wie gesagt wären es max. 450€, daher müsste die Familienversicherung bestehen bleiben oder?

Du hast doch schon 400,- € aus deinem Minijob. Wenn du deinem Gewerbe also mehr als 50,- € Gewinn im Monatsschnitt entnimmst, fliegst du aus der FamV.

Es gibt übrigens keine Kleingewerbe.

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barmer  23.09.2018, 08:42
@xanonyme

Die Anmeldung verursacht keine Steuern, die Einnahmen schon. Und auch ohne Gewerbeanmeldung.

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Es gibt kein Kleingewerbe. Sobald Du etwas mit Gewinnabsicht startest musst Du ein Gewerbe anmelden.Der Gewinn und damit evtl. Steuern werden durch eine Einnahmen und Ausgaben Berechnung ermittelt. Also alle Kosten und Einnahmen werden ermittelt. Das kann in Deinem Fall auch zu negativen Einkommen führen und damit zu Null. Informiere dich einfach über Buchhaltung, Abschreibung, EÜR, Vorsteuerwahlmõglichkeiten.

correct  21.09.2018, 14:11

"Das kann in Deinem Fall auch zu negativen Einkommen führen" - nein.

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detlef32  22.09.2018, 11:39
@correct

Warum nicht. Er schafft sich eine gute Ausrüstung in 09.2018 an. Sagen wir mal für 5.000 Euro. Abschreibung sagen wir mal innerhalb von 5 Jahren = 1.000 Euro pro Jahr Abschreibung ~ unterjährig also 4 Monate = 333 Euro. Und er macht im November und Dezember einen Job für jeweils 200 Euro, der Dezember Job wird erst im Januar bezahlt und zählt damit ins neue Jahr (bei EÜR). Dann noch ein Anteil an Internet und Telefon, ein wenig Büromaterial und er hat ein negatives Einkommen aus Gewerbebetrieb. Das kann er dann verrechnen falls er sonst noch zu versteuerndes Einkommen aus selbstständiger und unselbstständiger Arbeit hätte.

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correct  22.09.2018, 11:46
@detlef32

Warum nicht? Ganz einfach - weil es kein negatives Einkommen gibt (weil hier nuller als null nicht geht).

Nicht versuchen Unterricht zu geben, wenn man die Fachbegriffe nicht verwendet/kennt.

Was Du beschreibst nennt sich Verlust aus Gewerbebetrieb.

Und der fliesst in das zu versteuernde Einkommen ein.

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detlef32  23.09.2018, 12:03
@correct

Na und - bist Du jetzt glücklich? Einen Menschen der so eine Frage stellt kann mit dem Finanzamt korrektem "Verlust aus Gewerbebetrieb" nichts oder wenig anfangen. Aber mit negativem Einkommen schon.

Eine vernünftige Korrektur meiner Antwort wäre gewesen zu schreiben:

Es gibt keinen Begriff "negatives Einkommen" das heißt "Verlust aus Gewerbebetrieb" und ein Verlust kann mit bestimmten anderen Einkommensarten verrechnet werden. Damit hättest Du dem Fragesteller weitergeholfen. So war es einfach nur Besserwisserei.

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correct  23.09.2018, 12:58
@detlef32

Du solltest erstmal versuchen, die Orientierung wieder zu finden.

Meine Stellungnahme ging nicht an den Fragesteller, sondern an Dich.

Dem Fragesteller habe ich an anderer Stelle ausreichend geantwortet und geholfen.

Du bist einer von denen, der die Leute mit Unwissen und falschen Begriffen in die Irre führt.

Du lernst nicht mal dazu, wenn Dir Richtiges erklärt wird.

Wieviele Einkommensarten kennst Du denn?

Ich kenne hierzulande sieben Einkunftsarten – und die werden nicht miteinander verrechnet.

Es wird die Summe gebildet.

Wenn also eine Einkunftsart negativ ist, vermindert sich die Summe der Einkunftsarten (und somit auch das zu versteuernde Einkommen).

Du siehst – ich weiss es besser (als Du). 

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correct  25.09.2018, 11:49
@detlef32

Nochmal für Unverbesserliche:

Es geht nicht um den Fragesteller, sondern um Leute, welche falsche Antworten geben.

Den Link kannst Du irgendwohin parken.

Es soll Leute geben, die das EStG kennen.

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