Wie viel darf ich mit einem Gewerbe nebenberuflich verdienen, wenn ich hauptberuflich tätig bin?

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Wird neben Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit (Arbeitslohn mit Lohnsteuerkarte) auch anderes Einkommen bezogen (Land- und Forstwirtschaft) Gewerbetrieb, selbständige Arbeit, Vermietung, Sonstige Einkünfte), wird dieses nicht besteuert, wenn es nicht mehr als 410 € im Jahr beträgt (§ 46 Abs. 3 Einkommensteuergesetz).

Gemeint ist der Gewinn, nicht die Einnahmen, aus allen anderen Einkünften zusammen.

Für ein Gewerbe benötigt man einen Gewerbeschein, wenn die Nebeneinkünfte größer 16.000 € betragen. Alles unter 16.000 kann man über Einkommenssteuererklärung versteuern. Ich hatte mal (damit alles korrekt läuft), lieber gleich ein Gewerbe angemeldet. Daraufhin schätze das Finanzamt die im voraus zu zahlende Umsatzsteuer. Ich hatte plötzlich noch keine Einnahmen aber eine Steuerlast von vierteljählich fast 1.500€ aufzubringen. Nur der Steuerberater konnte mich da nochmal ohne Schaden rausholen. Daher weiß ich, das man lieber erstmal alles als Nebentätigkeit testen sollte., bevor man es ein Gewerbe nennt. Aber das war vor 10 Jahren. Vielleicht sind die Grenzen heute verschoben, aber ein Anruf beim Finanzamt und man bekommt wirklich erstaunlich umfangreiche Auskunft. Diese Info vermisse ich heute noch genauso wie damals.

Bei gewerbetreibenden wird bereits der erste Euro besteuert (wenn der Grundfreibetrag schon durch andere Einkünfte belegt ist.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986