Minijobs und Steuerklasse 6

2 Antworten

Schade, ich kann meine Frage jetzt nicht ergänzen, da ich inzwischen festgestellt habe, dass es nur noch Lohnsteuerersatzbescheinigungen gibt, die man sich beim Finanzamt persönlich abholen muss. Ich bin wohl schon vom Weltlichen ab! Verstehe auch nicht, dass ich von der Buchhalterin nicht auf diese Bescheinigung hingewiesen wurde, das würde ja bedeuten, dass ich ohne diese Bescheinigung schon den 1. Job diese Woche (Zeitungen austragen für 25,-- Euro) nicht antreten kann.

Das sagt die Minijobzentrale dazu:

Ein Arbeitnehmer kann auch mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungen ausüben, allerdings nicht bei demselben Arbeitgeber. Bei der Ausübung mehrerer geringfügig entlohnter Minijobs darf das monatliche Gesamtarbeitsentgelt aus diesen Beschäftigungen 450 Euro nicht übersteigen.

Ergibt sich aufgrund der Zusammenrechnung mit einer weiteren Beschäftigung ein Gesamtarbeitsentgelt von mehr als 450 Euro, muss der Arbeitnehmer im normalen Beitrags- und Meldeverfahren bei der für ihn zuständigen Krankenkasse angemeldet werden.

Ein Arbeitnehmer, der bereits eine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung ausübt, kann daneben noch einen 450-Euro-Minijob ausüben.

Verdienst Du also in einem Job 450 € bleibt dieser sozialversicherungsfrei. Weitere Einkommen werden über Steuerklasse 6 mit ca. 45 % Abzügen belegt.

Es wären 3 verschiedene Arbeitgeber, aber inzwischen bezweifle ich, dass sich das rentiert. Es wäre wohl am besten, erstmal nur die 2 kleineren Jobs zu machen, bis ich an den 450-Euro-Job drankomme (dauert noch etwas) und dann die 2 anderen wieder aufzugeben....... oder ich nehm die hohen Abzüge in Kauf. Dass mir von der Minisumme von 25,-- Euro dann noch 13,75 Euro bleiben für bestimmt 8 - 10 Stunden Lauferei, ist schon heftig. Na, das ist ja mal ein Stundenlohn..... aber in der Not frisst der Teufel Fliegen.....

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