Teilzeitjob und Minijob, statt 2. Minijob Kleingewerbe anmelden ?

4 Antworten

Wenn Du ein Gewerbe anmeldest, nehmen wir mal an Gebäudereinigung, oder was auch immer, musst Du nach spätestens einem Jahr nachweisen, dass Du mehr als einen Auftraggeber hats.

Ausserdem bist Du für alle Dinge selbst verantwortlich. Keine Bezahlung während des Urlaubs, keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Müsste alles in die Preise eingearbeitet werden.

Im Gegensatz zum Minijob, bei dem der Arbeitgeber pauschal alle Abgaben trägt (30,99 %, ein Minijob von 450,- Euro kostet den Arbeitgeber 589,50 Euro).

Wenn Dein Gewinn aus dieser Selbständigkeit 395,- überschreitet, werden auch noch Krankenversicherungsbeiträge fällig.

Ein Teilzeit - und ein Minijob ist okay, aber das bleibt es nur, solange Du die für Minijobs zulässige Höchstverdienstgrenze von 450€ nicht überschreitest.

Kommst Du mit den Nebenjobs über diese Grenze, werden auch die Minijobs sozialversicherungspflichtig.

Das weiß die Fragerin vermutlich schon , deshalb will sie wissen, ob ihr eine Gewerbeanmeldung hilft. Im Prinzip: ja !

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Hallo, im Prinzip: ja !

Darauf achten, dass das Gewerbe nicht als hauptberuflich angesehen werden kann und nicht als Scheinselbstständigkeit gilt (d.h. dauerhaft mehr als 1 Auftraggeber !)

Viel Glück

barmer

Es gibt kein Kleingewerbe - nur Gewerbe.

Ein weiterer Job ist kein Gewerbe.

Würdest Du trotzdem ein Gewerbe anmelden, wärest Du scheinselbständig (was das ist, kannst Du ergoogeln).