Kindergeld bei Uni-/Studiengangwechsel im Master (Erststudium)?

Eifelia  03.03.2022, 14:02

Die wichtigste Angabe fehlt: wie alt bist Du?

m00dw 
Fragesteller
 03.03.2022, 14:37

21 und arbeite in Vollzeit

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Es ist ja ein durchgehendes Studium auf dem Weg zum Master.

Die Eltern sind weiter Kindergeld berechtigt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
m00dw 
Fragesteller
 03.03.2022, 13:34

Vielen Dank für die Antwort :) Demnach ist die leichte Abweichung vom Studieninhalt auch nicht weiter Schlimm? Habe gelesen, dass der Master möglichst nah am Bachelorstudiengang sein sollte inhatllich.

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m00dw 
Fragesteller
 03.03.2022, 14:01

Ja das mit der Erwerbtstätigkeit ist leider der Fall, weswegen ich ihn verlieren würde :) Habe ich leider vergessen zu erwähnen.

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Auch bei einem Studiengangwechselnach dem 3. Semeseter, hat ein studierender i.d.R. weiterhin Anspruch auf Kindergeld - soweit sich besagtes Kind weiterhin in Ausbildund befindet und unter 25 ist.

m00dw 
Fragesteller
 03.03.2022, 15:48

Ja was ich vielleicht vergessen habe zu erwähnen ist, dass es für meinen Anspruch wirklich auf den Status des Erststudiums ankommt aufgrund einer Vollzeit Berufstätigkeit.

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