Student + Teilzeitbeschäftigung + Honorartätigkeit - was fällt an Steuer an?

1 Antwort

 Mir stellt sich nun die Frage ob von diesen 4.200 Euro letztlich noch Steuern abgezogen werden oder ob sich durch meine Tätigkeit als Honorarkraft plötzlich Lohnsteuer auf meine Teilzeitbeschäftigung erhoben wird.

WEder noch, denn an der Steuerklasse für den Lohnsteuerabzug ändert sich nichts und die Steuer auf Einkünfte als Selbständiger zahlt man nach dem Einkommensteuerbescheid selbst.

Nach Deinen Zahlen (12 x 500,- = 6.000,- + 4.200,- Honorar) wird aber sowieso eine Jahressteuerschuld von 0,- Euro heraus kommen.

 Da ich ja eigentlich Vollzeit Student bin würden mir noch ca. 190 Euro Kindergeld zustehen 

Falsch. Das Kindergeld steht Deinen Eltern zu, weil sie Dich unterhalten. Das wird auch weiter gezahlt, weil es unabhängig von den eigenen Einkünften des Kindes ist.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Herzlichen Dank für Ihre schnelle Antwort.

Das heißt für den Einkommenssteuerfreibetrag, welcher ja bei ca. 8.650 Euro liegt, wird nur mein Verdienst aus meiner Honorartätigkeit/Selbständigkeit herangezogen. Womit die Lohnsteuer meine Teilzeitbeschäftigung weiterhin auf 0 Euro bleibt?

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@Hhennes

Falsch, es zählt ja nicht nur dder Grundfreibetrag.

6.000,- Euro Gehalt - Arbeitnehmerfreibetrag 1.000,- + Vorsorgepauschale 1.900,- = 3.100,- + 4.200,- Honorar = 7.300,-.

Grundfreibetrag 2017 8.820,-.

Somit als noch ca. 1.500,- Euro "Platz."

Daher Steuer null. Wobei vom Honorar noch nicht einmal Deine Betriebsausgaben abgezogen sind.

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