Wie ist es beim berufsbegleitenden Studium mit den Werbungskosten für Außentermine (In- und Ausland)?
Ich mache berufsbegleitend ein Masterstudium (Zweitstudium). Dies bedeutet für mich Vorlesungen am Samstag und Sonntag an der Hochschule, sowie einige Termine außerhalb der Hochschule.
1) Ich habe bereits Antworten hier gefunden, dass die Hin- und Rückfahrt zur Hochschule wie Dienstreisen als Werbungskosten behandelt werden können. Ich gehe davon aus, dass auch die Verpflegungspauschale angesetzt werden kann
2) Bei den Außenterminen bin ich mir noch nicht sicher:
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Fall 1: Studienwoche (5 Tage) in den Niederlanden (ich gehe wiederum davon aus, An- und Abreise pro KM (mit Auto gefahren) angeben zu können. Zudem stellt sich mir nun die Frage, ob der jeweilige Tagessatz für die Niederlande für die Übernachtung angesetzt wird oder ob die reele Hotelrechnung maßgeblich dafür ist
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Fall 2: Studienwochenende im Inland - prinzipiell derselbe Fall wie 1), auch hier wieder die Frage ob Übernachtungspauschale oder die Hotelrechnung für die Ermittlung der Werbungskosten für die "Dienstreise" herangezogen werden muss.
Vielen Dank!
2 Antworten
1) Ja natürlich kann die Pauschale für Verpflegungsmehraufwendungen angesetzt werden.
2) Wenn die Studienwoche zum Masterstudium gehört, ist sie doch völlig unzweifelhaft Bestandteil der Fortbildung. Ob Du die Übernachtungspauschale ansetzt oder (falls vorhanden) höhere Hotelrechnungen zum Ansatz bringst ist Deine Sache - egal ob im Inland oder Ausland.
Hallo,
unsere Steuerfachleute haben anscheinend noch mit den Nachwirkungen (Jahreswechsel ) zu kämpfen, deshalb hier ein Link zum Thema:
https://www.mba-master.de/mba/education-special/mit-dem-mba-steuern-sparen.html
so einige Fragen werden dir damit hoffentlich schon beantwortet.