Zweitstudium Minijob in der Steuererklärung angeben? Werbungskosten schieben...

3 Antworten

Der Minijob wurde (zumindest im Normalfall) pauschal versteuert und gehört nicht in die Steuererklärung.

Die Werbungskosten kommen trotzdem in die Anlage "N" um den Verlust festzustellen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986
LittleArrow  02.04.2014, 13:09

So ist es!

Die Werbungskosten kommen trotzdem in die Anlage "N"

und zwar für jedes Jahr einzeln, keinesfalls für die Jahre 2010-2012 kumuliert. Also sind für diese Zeit drei Steuererklärungen nötig.

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Ich hatte während dieser Zeit kontinuierlich einen Minijob mit 400€ Verdienst.

Dieser wäre nur relevant wenn er eben nicht, wie zumeist üblich, pauschal besteuert wurde sondern individuell nach Lohnsteuerabzugsmerkmalen.

Pauschal besteurte Minijobs haben in der Einkommensteuererklärung nichts zu suchen.

Was hieße denn hier pauschal besteuert?

ellaluise  02.04.2014, 18:11

Der Arbeitgeber führt pauschal 2% Steuer ab.

Wenn nicht pauschal abgerechnet wurde, hättest du eine "elektronische Lohnsteuerbescheinigung" erhalten haben (müssen). Dann hätte der Arbeitgeber die Abgaben auf dich umgelegt (wird meistens aber nicht gemacht).

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criskross 
Fragesteller
 02.04.2014, 18:57
@ellaluise

Eine elektronische Lohnsteuerbescheinigung habe ich bekommen. Darauf stehen nur bruttolohn und Angaben zur Renten bzw. Krankenversicherung...

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wfwbinder  02.04.2014, 20:06
@criskross

sch......

Du hättest ihm nicht die SteuerID geben sollen wenn er dir die pauschale Lohnsteuer von 2 % abgezogen hätte, dann wären die 5.000,- Euro verlustvortrag erhalten geblieben.

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criskross 
Fragesteller
 02.04.2014, 21:31
@wfwbinder

Ich habe aber doch gar keine Steuern gezahlt. Kann man da nicht etwas machen? Kann doch nicht sein, dass es an soeiner Kleinigkeit scheitert...

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jowaku  03.04.2014, 09:02
@wfwbinder

dann wären die 5.000,- Euro Verlustvortrag erhalten geblieben.

Wie ist dieser Satz zu verstehen? Werden nun die WK gegen die EInkünfte aus dem nicht-pauschal-versteuerten Minijob verrechnet?

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