Wie kann ich mich mit meinem Vermieter gütlich einigen,ohne Rechtsanwalt?

3 Antworten

Danke für deine Antwort,leider geht er nicht ans Telefon und er wohnt nicht in unserem Ort.Möchte ja auch keinen Anwalt einschalten,wäre mir auch zu teuer.Naja wir machen immer viel am Haus,so das er sich Handwerker etc sparen kann,jetzt haben wir einal nein gesagt und schon droht er mit seinem Anwalt.Nach dem Schreiben vom anwalt,hatten wir ihn sofort angerufen,aber da ging nur seine Mutter dran und meinte wir sollen uns nicht ankotzen und hatte aufgelegt:(

uns nicht ankotzen

Dafür gibt es doch Tüten!

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@Privatier59

hihi,eigentlich schon,aber mal spass bei Seite,das ist doch echt keine Art.

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Naja wir machen immer viel am Haus,so das er sich Handwerker etc sparen kann

Ohne Aufrag des VM nette Freizeitbeschäftigung ohne Zahlungs- oder Verrechnungsanspruch - erst Recht nicht mit der offenen Kaution :-O

Nach dem Schreiben vom anwalt,hatten wir ihn sofort angerufen,aber da ging nur seine Mutter dran und meinte wir sollen uns nicht ankotzen und hatte aufgelegt:(

Dafür bezahlt er seinen Anwalt, der mit euch redet. Offenbar seit ihr beratungsresistent, was die Kautionsforderung anbelangt: In der Sache hat er Recht, was ihr selbst leicht nachlesen könnt: http://dejure.org/gesetze/0BGB010102/551.html

G imager761

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Natürlich könnt Ihr auch selbst dem Anwalt antworten, ohne selbst einen Anwalt einzuschalten.

Wenn er die Forderung erstmals direkt über den Anwalt vorgebracht hat, braucht Ihr auch seinen Anwalt nicht zu bezahlen.

In der Sache hat der Vermieter allerdings wahrscheinlich recht.

Mehr kann man angesichts der wirren Fallschilderung nicht sagen.

Viel Glück

Barmer

Na, wenn ihr tatsächlich schon mehr als 3 Jahre "kautionsfrei" wohnt, hilft vielleicht die Verjährung weiter ...

Siehe dbzgl. auch diesen Link: http://www.baurechtsexperte.de/wann-verjaehrt-der-kautionsanspruch-db30697.html

Eine Verjährung tritt hier meiner Meinung nach jedoch erst dann ein, wenn der Vermieter die drei Jahre nicht an die Kaution gedacht hätte. Da hier aber scheinbar vereinbart wurde, dass die Kaution erst nach einiger Zeit gezahlt wird, kann die Verjährungsfrist also erst ab diesem Zeitpunkt beginnen.

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