Keine Kautionsrückzahlung bei WG-Auszug

2 Antworten

Jetzt hat sich herausgestellt, dass ich nur gemeinsam mit meiner ehemaligen Mitbewohnerin meine Kaution zurückfordern kann, da wir beide bis zu meinem Auszug als Hauptmieter im Mietvertrag eingetragen waren.

Das stimmt nicht ganz: Wenn man Gesamtgläubigerschaft mehrerer Mieter an der Kaution annimmt, dann kann jeder der Gläubiger den Vermieter zur Zahlung auffordern und auch verklagen:

http://dejure.org/gesetze/BGB/428.html

Privatier59  06.01.2015, 05:02

Sofern man als Alternative eine (rechtlich) unteilbare Leistung annimmt, muss allerdings die Klage auf Hinterlegung der Kaution gehen:

http://dejure.org/gesetze/BGB/432.html

Die Zustimmung der ehemaligen Mitbewohnerin zum Vorgehen gegen den Vermieter ist mithin auf keinen Fall erforderlich.

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Kaweskar 
Fragesteller
 06.01.2015, 09:51
@Privatier59

Danke für die Antworten. Anfangs hat mein Berater vom Mieterschutzbund auch gesagt, dass ich unabhängig von meiner Mitbewohnerin meinen Kautionsanteil zurückfordern könne. Dann wurde ich an eine vom Mieterschutzbund beauftragte Anwältin weiterverwiesen und die meinte auch anfangs, dass das so ginge, dann auf einmal ist ihr aufgefallen, dass das nicht so ginge, da wir beide einen gemeinsamen und keine jeweils eigenen Mietverträge mit den Vermietern haben. Daraufhin hat sie sich bei meinem Berater vom Mieterschutzbund erkundigt, und er meinte, er sähe das wie sie, dass ich lediglich mit meiner Mitbewohnerin zusammen klagen könnte. Seitdem geht es darum, ihr Einverständnis zu bekommen. Gibt es da denn keine einheitliche Regelung? Wir sind ja nicht verheiratet oder ähnliches, sondern lediglich eine Wohngemeinschaft gewesen...

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Privatier59  06.01.2015, 12:53
@Kaweskar

Um es mal so zu sagen: Aus zwei Blinden kann man keinen Sehenden machen. Was die da erzählen, gilt für die Kündigung des Mietverhältnisses, nicht aber für die Rückzahlung der Kaution, egal welche der beiden og Varianten man auch wählt.

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Kaweskar 
Fragesteller
 06.01.2015, 18:18
@Privatier59

Danke für den Hinweis. Steht das auch irgendwo ihm Mietrecht? Tut mir leid, falls das eine blöde Frage ist, ich kenne mich nur mit Gesetzen und Rechtsangelegenheiten einfach sehr schlecht aus... Ich bin gespannt, was der Anwalt am Freitag dazu sagt.

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Privatier59  06.01.2015, 18:51
@Kaweskar

Das ist keine speziell mietrechtliche Frage, sondern eine allgemein schuldrechtliche.

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Du bist doch beim Mieterschutzbund schon in besten Händen. Wenn von dort aus agiert und für ihre Mitglieder geschrieben wird, hat das Hand und Fuß.

Wer sollte sich also mit Fristen und Gesetzen besser auskennen als der Mieterschutzbund?

Kaweskar 
Fragesteller
 06.01.2015, 09:57

Das habe ich auch gehofft, allerdings sind sich mein Berater vom Mieterschutzbund ebenso wie die von ihnen beauftragte Anwältin darin einig, dass ich nichts ohne meine Mitbewohnerin unternehmen kann, die Kaution zurückzufordern. Seitdem geht es darum, deren Einverständnis zu bekommen und alles ist ziemlich ins Stocken geraten... Daher würde ich gerne wissen, ob es auch andere Möglichkeiten gibt. Ich möchte nicht von meiner Mitbewohnerin abhängig sein - insbesondere nicht, wenn ich an die Drohbriefe denke, die sie und ihre Untermieterin mir geschickt haben, als ich ausgezogen bin...

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Primus  06.01.2015, 13:50
@Kaweskar

Dann ist es wohl doch besser, Du nimmst den Rat der Anwältin an und lässt es zur Klage kommen. .Ich denke, sonst wird die Mitbewohnerin nicht reagieren und vermutlich auch der Vermieter nicht.

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