Kann ich Einsicht in das Kautionskonto verlangen?

1 Antwort

Selbstverständlich hast Du einen Anspruch auf einen Nachweis über die insolvenzsichere Anlage und die auf Dich entfallenden Kautionszinsen. Ohne diesen Nachweis wirst Du den Vermieter eine Frist setzen können und anschließend die Miete bis zur Höhe der Kaution (vorübergehend) einbehalten.

Du mußt mit dem Nachweis nicht erst bis zur drohenden Insolvenz warten; lies bitte auch: http://www.mieterverein-bochum.de/mietrecht/artikel/artikel/test/

Vielen Dank! Diese Antwort war sehr hilfreich. Dass ich am Ende des Mietverhältnisses Anspruch auf Erstattung mit Zinsen habe war mir ja klar. Es geht darum dem Vermieter Fehlverhalten nachzuweisen...

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@sunborn

Naja, es kann statt Fehlverhalten auch einfache Unkenntnis sein. Und da hilft man seinem Vermieter doch gerne auf die Sprünge. Schließlich wird auch ein Vermieter glücklicherweise nicht permanent mit solchen Detailfragen konfrontiert.

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