Kaution einbehalten?
Hallo ,
darf mein alter Vermieter meine Kaution einbehalten solange die Jahres Abrechnung bei ihnen nicht vorliegt vom Strom Wasser und Gas
ich kenn mich damit nicht wirklich aus
lg
5 Antworten
Nach Deinem Auszug, wann war dieser???, darf der Vermieter die Kaution in der Regel bis zu 6 Monate einbehalten, muss dann erst abrechnen!
die Regel wäre mir schnuppe, mieter kann sich ja nen Anwalt holen, wenn er meint.
wer möchte schon Rechnungen hinterher laufen, wenn er ne Kaution noch in der hand hält...
Jain.
Der VM muss die Kaution zeitnah innerhalb von 6 Monaten zurückzahlen. Er kann von der Kaution soviel zurückhalten, wie vermutlich für die nächste Nebenkostenabrechnung drauf geht.
Ergo, wenn er sie komplett einbehält müsste er dir per Überschlagsrechnung nachweisen, das die Komplette Kaution dem entspricht, was du vermutlich nachzahlen musst.
Ja
ich zumindest würde es als Vermieter machen
niemand weiß, was da für Rechnungen kommen, also wäre er dumm, wenn er es nicht zurückhält und läuft dir nachher mit offenen Zahlungen hinterher
ich hätte da keine Lust drauf
Er darf die Auszahlung zurück halten, solange die Gefahr von Nachzahlungen besteht.
Aber für Gas, wasser und Strom, wird anm Tag desAuszugs der Zählerstand abgelesen und man kann beimVersorger die Abrechnung zu diesem Tag anfordern.
Auch die Heizungsmessgeräte sind am Auszugstag abzulesen.