Werbungskosten bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

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Du kannst alle im Zusammenhang mit dem Haus entstehenden Kosten steuerlich geltend machen. Allerdings sei Dir dringend angeraten, Dich um Mieter für die leerstehenden Flächen zu bemühen. Bei der geringen Miete nämlich wird das steuerliche Ergebnis ein dicker Verlust sein, den Du dann mit anderen Einkünften verrechnen kannst. Das Finanzamt sieht einem solchen Zustand jedoch nicht endlos lange zu, sondern unterstellt irgendwann bloße Liebhaberei, die dann zur Aberkennung von Verlustverrechnung führen kann.

heinerbumm 
Fragesteller
 13.08.2012, 20:31

Das Haus hab ich ja erst seit gestern und ich schau das ich es schnellstens los werde. Es hat sich heute aber schon das FA gemeldet.

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und was es sonst noch gibt. Hat meine Tante irgendwie verbockt.

Da fängt die Hellseherei an. Was soll sie den verbockt haben: Inklusiv-Miete, Betriebskostenpauschalen oder -vorauszahlungen oder oder ....??? Vielleicht ist auch eine Mietanpassung naheliegend, um die Vermietung auch gewinnbringend zu gestalten?

Welche Kosten, außer Instandhaltungskosten kann ich steuerlich geltend machen?

Alle anteiligen und direkten Kosten (einschließlich Instandhaltungskosten!) plus AfA gemäß Anlage V der Steuererklärung, z. B. Gartenpflege, Treppenhausreinigung, Abwasser, Niederschlagswasser, Wartungskosten, Versicherungen, Straßenreinigung, Grundsteuer ....), die der Erhaltung, Sicherung und Erzielung dieser Einnahmeart dienen. Guck einfach mal in die Betriebskostenverordnung.