Ich zahle für meine Mieter den Strom - kann ich die Stromkosten komplett absetzen?

4 Antworten

An sich kannst du die Stromkosten nicht komplett absetzen soweit ich weiß. Ich glaube das geht aber allgemein nicht die eben komplett abzusetzen. Ich Glaube dass aber deine gesamte Miete variiert da solche kosten wie Strom und Wasser eben variable Kosten sind. Da gäbe es aber auch noch die Möglichkeit dass du allgemein einen Mindestbetrag an Strom Zahlen musst und der so hoch angerechnet ist dass du ihn praktisch im Normalen Haushalt nicht überschreiten kannst. Ist aber meistens nicht der Fall. Habe deswegen auch ein paar Tipps für dich wenn wenn es sich bei dir hierbei um die variablen Kosten handelt da sie eben davon abhängen wie sehr du den Strom nutzt. Zum einen führe einfach ein paar regelmäßige Wartungen durch durch was es Heizung angeht um einfach immer auf dem neusten Stand zu sein was mit deiner Heizung abgeht. So hast du dann auch im Blick wie sich die Kosten auf die Heizung auswirken. Dementsprechend kannst du auch versuchen die Fenster richtig abzudichten da sich die Heizung meistens an die Temperatur im Zimmer anpasst. Dann gäbe es noch zuletzt den Punkt der mir einfällt zum Strom sparen, dass du darauf achtest was für ein Stromverbrauchs-Rating das elektronische Gerät hat. Zum Beispiel gibt es sowas wie "A" und "A+++" das sind auch meistens die Standards was es den Stromverbrauch angeht. Schlechter solltest du nicht weg kommen. Also ich hoffe dass ich dir helfen konnte. Meine Quellen habe ich nebenbei von: https://installateur-singer.de/2020/12/08/heizkosten-bis-zu-40-prozent-sparen/#more-152 bezogen.

Woher ich das weiß:Recherche

Alle auf das vermietete Objekt entfallenden Kosten können als werbungskosten geltend gemacht werden. Dazu zählt auch der Stom, wenn den der Vermieter bezahlt.

Was macht der Vermieter denn, wenn einer seiner Mieter mal eine Nebenkostenabrechnung verlangt, weil er den Eindruck nicht los wird, dass der Mietpreis deutlich über dem örtlichen Mietspiegel liegt?

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@Snooopy155

Hier (M) ist der "Normalfall" mit jährlicher Abrechnung auch üblich. Trotzdem kenne ich ungefähr zehn Fälle, in denen aus irgendwelchen Gründen nur eine Warmmiete vereinbart wurde und nicht abgerechnet wird. Oft genug (Untervermietung, Vermietung eines Zimmers der Wohnung, WG, Kellerloch) geht es gar nicht anders.

Ob es so ein Fall ist oder der Strom nicht umgemeldet wurde gibt die Frage nicht her.

Es gibt auch den Fall, dass eine abgeschlossene Wohnung von einem Erben, einer Erbengemeinschaft oder auch "nur so" warm vermietet und keine Nebenkosten abgerechnet werden. Grund: der Mieter ist froh, dass er nicht auf der Straße schlafen muss. Auch da könnte (wegen Ahnungslosigkeit des Vermieters) vergessen werden, Strom und gegebenenfalls Gas umzumelden.

Wenn der Mieter eine Nebenkostenabrechnung verlangt, war es vertraglich anders vereinbart.

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Hallo,

vereinnahmte Umlagen (hier: einschl. Strom) gehören zu den Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung.

Die gezahlten Kosten - soweit sie auf die Vermietung entfallen - gehören zu den Werbungskosten zu Vermietung und Verpachtung.

Viele meinen, da die Nebenkosten ohnehin immer verrechnet werden, langt es nur die Kaltmiete als Einnahmen zu erklären und die abgeführten Nebenkosten ebenso nicht anzugeben. Richtig ist das aber nicht.

Die vereinnahmte Kaltmiete für Wohnungen gehört in Anlage V, Zeilen 1-3, die vereinnahmten Umlagen (Gas, Wasser, Strom), welche ggf. mit gezahlten Nebenkostennachzahlungen/-erstattungen verrechnet sind, in die Zeilen 4-5.

Die gezahlten Betriebskosten (s.o.) an die Energieversorger etc. sind dann wiederum als Kosten in die Zeile 52 einzutragen (Angaben gem. Formular 2015).

MfG
-Valeskix

wieso ? 

den Strom der Mieter zahlen sie doch selbst, nur eben an dich und du übernimmst nur die Weiterleitung. 

Du kannst immer nur selbst getragene Kosten steuerlich absetzen. 

den Strom der Mieter zahlen sie doch selbst, nur eben an dich und du übernimmst nur die Weiterleitung.

Und genau das ist das Wesen einer Überschussermittlung nach §§ 8, 9 EStG. Nämlich dass man die EInnhamen von den Ausgaben getrennt erfasst.

Im Übrigen wäre es nur dann ein durchlaufender Posten, wenn der Mieter den Vertrag mit dem Stromversorger geschlossen hätte und der Vermieter die Weiterleitung der Zahlung übernimmt. Aber solch einen Vertrag habe ich noch nie gesehen.

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