18m hoher Baum behindert Garagenbau auf Grundstückgrenze
Mir ist ein Stellplatz auf einem Grundstück eingetragen worden, auf dem ich auch eine Garage bauen kann. 3.00 x 6.00 m. Das Problem ist, dass ca. 60 cm von der Grundstücksgrenze ein ca. 18m hoher Baum auf städtischem Grundstück steht und dieser sehr starke Wurzeln auf meinem Grundstück treibt, sodaß ich eigentlich garnicht dort bauen kann, ohne diesen Baum entfernen lassen zu müßen. An wen wende ich mich, um diesen Baum fällen lassen zu dürfen und kann die Stadt in diesem Fall eventuell sogar es ablehnen den Baum zu fällen. Dadurch wäre aber der Wert meines Grundstückes extrem entwertet. Wer hat eine Antwort??
1 Antwort
Man hat ein Recht darauf, dass die Wurzeln eines benachbarten Baumes das eigene Grundstück nicht übermäßig durchwuchern. Wenn es nicht mehr möglich ist, eine Garage zu bauen, dürfte das Grundstück jedoch stark durchwuchert sein. Dennoch gibt es verschiedene Möglichkeiten. Entweder die Wurzeln müssen gekappt und ausgegraben werden und wenn der Baum dann abstirbt, muss er gefällt werden oder der Baum gilt als erhaltenswert, was die Fällung des Baumes erschweren könnte. Wende dich dabei an das Bauamt deiner Stadt, die werden die Lage dann richtig beurteilen.