Kann ich bei ungenügender Heizleistung Mietminderung in Anspruch nehmen?

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Unterdimensionierte Heizkörper in der Mietwohnung, die eine Erwärmung der Mieträume auf 20 Grad nicht erlauben, stellen einen Mangel dar und berechtigen jedenfalls in den Wintermonaten zur Mietminderung.

AG Münster, Urteil vom 05.05.1987 - 28 C 330/86, WM 1987, S. 382 = WM 1988, S. 109

Warum immer gleich der Ruf nach Mietminderung?

Ist sichergestellt, dass nicht andere Ursachen für die zu geringe Heizleistung vorhanden sind? Wenn die Wohnung über eine Fussbodenheizung beheizt wird, dann ist ein Zeitverzug in der Wärmeabgabe zum Beispiel die Regel. Wenn die Heizungsanlage z.B. nicht richtig entlüftet ist oder Wasser im Heizkreis fehlt, dann ist die Wärmeabgabe ebenfalls nicht ausreichend. Zudem ist auch nachzufragen, ob dieser Mangel überhaupt schon dem Vermieter oder der Hausverwaltung angezeigt wurde und ob diese darauf nicht reagiert haben. Ebenso können Gewohnheiten vom Mieter bei tepmeraturgeführten Heizungen ebenfalls zu zu geringer Erwärmung führen. Klassisches Beispiel sind hier auch bodenlange Stores vor Heizkörpern oder Sitzmöbel, die einfach die Luftzirkulation im Bereich der Heizkörper stark behindern. Da gibt es viele Möglichkeiten.
Mietminderung verschafft keine warmen Füsse.