Seit 3 Monaten kein Warmwasser?

1 Antwort

Ich würde die Mietminderung ab den Tag der Meldung vornehmen!

Und PS:

Du darfst in diesem Fall auch die sogenannte Selbstvornahme durchführen, musst das dann zwar offiziell selbst bezahlen, darfst das dann aber auch zurück fordern bzw. mit der laufenden Miete verrechnen.

Auch dieses würde ich unter einer kurzen Fristsetzung gleich mit androhen.

Aber Achtung:

Aufgrund der Schadensminderungspflicht solltest Du dann mind. 2 Angebote einholen, besser wären 3.

Viel Erfolg. 🍀🍀🍀

https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/maengelbeseitigung-mieter-aufwendungsersatz/