Wieviel Mietminderung bei diesem Wasserschaden/Schimmel rechtens?

4 Antworten

Ich hab gerade selbst einen Wasserschaden. Mir ist es zu kompliziert, mich mit dem Thema Mietminderung intensiver auseinanderzusetzen, um letztendlich höchstens Anspruch auf einen minimalen Betrag zu haben.

1: Niemals ohne vorherige rechtliche Beratung mindern. Das kostet erstmal.

2. Es muss wohl schon eine erhebliche Nutzungseinschränkung bestehen. Die liegt hier vielleicht bei 0,5%, wenn überhaupt?

Richtig schön wird es dann, wenn Putz abgeklopft wird und Trocknungsgeräte aufgebaut werden. Dreck, Lärm und unzählige Termine.

Wird von oben kommen. Rohrbuchversicherung?

Keine Mietminderung (aktuell) möglich, denn der Vermieter hat ja sofort reagiert.

Zaubern kann der schließlich auch nicht.

Die Behebung des Schadens nimmt nunmal Zeit in Anspruch!

der VM hat doch schon reagiert und kümmert sich, etwas Geduld muß man schon haben, Handwerken sitzen nicht in der Werkstatt und warten auf Aufträge, und warum eine Mietminderung?, oder besser wofür?
ich glaube kaum das dieser Schaden dich daran hindert deine Wohnung normal zu benutzen, du hast außer ein paar Schönheitsflecken keinerlei Einschränkung.