Haustür funktioniert nicht richtig- Mietminderung zulässig?
Ist eine schließende Haustür nicht ganz wesentlich, insb. bei Einbruch? Könnte es zu Problemen mit der Versicherung kommen, wenn ein Mietshaus zu leicht zugänglich war weil der Vermieter das Türschloß nicht reparieren lässt. Kann ich hierdurch die Miete kürzen, um dem Vermieter Druck zu machen?
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Eine defekte Haustür rechtfertigt eine Mietminderung von 3% (Urteil AG Berlin-Neukölln)
Ist die Haustür nicht abschließbar, kann eine Mietminderung von 5% vorgenommen werden (AG Köln, Az. 153 C 3204/76
Quelle:
http://www.mietrecht-information.de/Mietminderung-Haustuer.html