In meinem Mietvertrag steht ich darf nicht in Wände bohren , kann der Mieter mir das verbieten ?

4 Antworten

Der Vermieter kann dir das natürlich verbieten.

Es hat ja Gründe, wenn so etwas laut Mietvertrag verboten ist und es gibt keine Stelle in irgendeinem Gesetz, laut der man so etwas nicht verbieten kann.

Du riskierst Abmahnung und Kündigung.

wilees  17.04.2023, 08:42
Der Vermieter kann dir das natürlich verbieten.

Da ist die übliche Rechtsprechung anderer Meinung.

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Rat2010  17.04.2023, 08:47
@wilees

Einverstanden. Was macht ein Vermieter, der weiß, dass das aus dem einen oder anderen Grund in der Wohnung nicht geht und er auch nicht dafür zahlen will, wenn der Mieter doch bohrt?

Ich würde einfach in den Mietvertrag schreiben, dass Bohren verboten ist. Dann kann der Mieter entscheiden, ob er die Wohnung mietet oder nicht.

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wilees  17.04.2023, 17:11
@Rat2010

Oder der Mieter ignoriert eine derartige ( mit erheblicher Sicherheit ) unwirksame Klausel nachfolgend.

Und welche baulichen Voraussetzungen sollen da bitte schön vorliegen, welche es einem Vermieter ermöglichen würden eine solche Klausel rechtssicher (begründbar ) im Vertrag aufzunehmen?

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Rat2010  17.04.2023, 19:48
@wilees

Der Wunsch des Vermieters ist scheinbar für alle anderen so unnormal wie er für mich normal ist. Kommt in der Praxis ein Vermieter auf die Idee, bohren vertraglich zu verbieten, wenn er dafür keinen Grund hat?

Ob sein Thema Denkmalschutz (bei mir war es mal in einer Sandsteinwand vom Denkmalschutz verboten), Porensteine, instabile Wände, Erfahrungen mit schlechten Hobbyhandwerkern, Pole-Dance-Stangen, Asbest in der Wand oder einfach, dass er meint, dass in der voll möblierten Wohnung alles drin ist, was man dübeln könnte, würde ich ihm überlassen.

Die Fragerin schreibt nichts von den Gründen aber sie hat den Vertrag unterschrieben. Ich würde entweder nach dem Grund oder einer Ausnahme fragen aber einfach losbohren? Ich würde mehr dem Vermieter die Chance geben, das Verbot zu begründen.

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Ein generelles Verbot dürfte unwirksam sein. Ein verbot für bestimmte Wände aufgrund der Beschaffenheit könnte ich mir vorstellen.

Nein, das darf er nicht pauschal verbieten!

Rat2010  17.04.2023, 07:56

Quelle? Es gibt Häuser, in denen man nicht in Wände bohren darf, weil die ganz einfach dazu nicht geeignet sind.

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Alarm67  17.04.2023, 08:04
@Rat2010

Dübellöcher gehören zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Mietwohnung. Der Vermieter kann den Mietern deren Bohren also nicht verbieten. Gerichtlicher Streit entbrennt allerdings manchmal über die Anzahl von Dübellöchern. Gibt es davon zu viele, hat der Vermieter Anspruch auf Schadenersatz.

Darf ich als Mieter Löcher in die Wände der Mietwohnung bohren?

Die gute Nachricht vorweg: Das Anbringen von Dübeln gehört zum normalen Wohngebrauch. Daher dürfen, zum Beispiel zur Befestigung der notwendigen Badezimmerinstallationen, in angemessenem Umfang Dübellöcher angebracht werden.

Das Anbringen von Dübellöchern ist nach der Rechtsprechung dann nicht erlaubt und stellt eine Pflichtverletzung dar, wenn es in ungewöhnlichem Ausmaß oder erkennbar ohne Rücksicht auf die Belange des Vermieters durchgeführt wird. Das heißt: Sind die Wände übersät mit Bohrlöchern, hat der Vermieter unter Umständen Anspruch auf Schadenersatz. Auch im Badezimmer sollte Rücksicht auf die Interessen des Vermieters genommen werden: Hier ist es angebracht, die Löcher nach Möglichkeit in die Fugen zu bohren, um die Fließen nicht zu beschädigen (so u.a. Amtsgericht Berlin, Urteil vom 10.01.2002, Az. 61 S 124/01).

https://www.dahag.de/c/ratgeber/mietrecht/auszug/duebelloecher

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Rat2010  17.04.2023, 08:42
@Alarm67

Mir fehlt der Hinweis darauf, dass es auch dann erlaubt ist, wenn es im Mietvertrag verboten ist.

Ich sehe das "im Mietvertrag verboten" und frage mich bei dem Urteil, was es voer gut 20 Jahren für Arten von Wänden und was es für Arten von Mietverträgen gab.

Ich habe schon erlebt, dass bei dem Versuch, ein Loch zu bohren, ein ca. 20 cm großes Teil der Wand aus dieser herausbrach, weil die Wand dafür einfach ungeeignet und auch nicht gedacht war.

Dann wurde viel durch möbliertes Wohnen ersetzt und statt nach dem Monat über die Dübel zu streiten verbieten die einfach das bohren.

Ging es vor 20 Jahren um die Dübellöcher für den Alibert, geht es heute um Poledance. Keine Ahnung, ob du so so eine Stange schon mal in einem Altbau gesehen hast? Ich schon und die Renovierung nach der Entfernung so einer Stange ist extrem aufwändig.

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Alarm67  17.04.2023, 16:30
@Rat2010

Es darf nach wie vor nicht verboten werden!!!

"Zwar darf ein Mieter nicht „wie wild“ drauf losbohren, aber ein Vermieter darf Bohren in Wänden, Fliesen und Fugen keinesfalls generell verbieten – auch nicht per Individualvereinbarung. 06.01.2016"

Was ja auch realitäts- und weltfremd wäre!!!

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