Frage von althaus 17.08.2012

Wohnungskauf steht an! Ab wann darf ich den offiziell einen Mietvertrag abschließen?

  • Hilfreichste Antwort von Privatier59 17.08.2012
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Die Frage hatten wir in ähnlicher Form doch schon mal: Einen Mietvertrag kannst Du jederzeit und über jede beliebige Immobilie abschließen. Probleme bekommst Du aber, wenn Du den Mietvertrag dann nicht erfüllen kanst und da würde ich zumindest den Notartermin abwarten.

    Ich bezweifele im übrigen, dass eine "Eintragung im Grundbuch" schon zum 1.10. vereinbart ist, denn das hängt vom Grundbuchamt ab und ist nicht zu beeinflußen. Was Du meinst, ist der Übergang von Nutzen und Lasten.

  • Antwort von Franzl0503 17.08.2012
    3 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    althaus: Welche Antwort gibt dir dein Notar auf die Frage: Wann gehen auf den Erwerber kraft des gültigen Grundstückskaufvertrags mit wirksamer Auflassungserklärung über:

    1) die Gefahr des Untergangs (Brand), 2) die Nutzungen (Miete, Pacht), 3) die Lasten (Steuern, Kommunalabgaben), 4) der Besitz,

    a) nach Kaufpreiszahlung, b) nach vertraglicher Vereinbarung, c) nach Einreichung aller für die Eigentumsumschreibung erforderlichen Unterlagen beim Grundbuchamt und Zahlung der Eintragungskosten, d) nach Verfügung des Rechtspflegers, die Umschreibung vorzunehmen, e) nach durchgeführter Umschreibung des Eigentums im Grundbuch auf den Erwerber?

  • Antwort von anitari 17.08.2012
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Das hatte ich Dir schon mal beantwortet. Aber bei Deinen vielen Fragen dazu kann man schon mal den Überblick verlieren;-)

    Offiziell kannst/darfst Du im Normalfall Mietverträge abschließen wenn Du als rechtmäßiger Eigentümer im Grundbuch eingetragen bist.

    Der Eintrag erfolgt im Normalfall nach Zahlung der Grunderwerbssteuer.

    Das der Eintrag erfolgt ist erfährst Du per Zusendung des Grundbuchauszugs.

    Es ist natürlich auch möglich im notariellen Kaufvertrag einen früheren Eigentumsübergang zu vereinbaren. Damm darfst Du ab dem vereinbarten Termin Deine Rechte als Eigentümer und Vermieter wahrnehmen.

    Gleich nach dem Notartermin kannst jedenfalls noch keinen Mietvertrag abschließen.

  • Antwort von LittleArrow 17.08.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Ich bin dergleichen Meinung wie Privatier59. Natürlich kann der Eintragungstermin beim Grundbuchamt nicht vorherbestimmt werden. Dafür gibt es keine Termingarantie! Da hängen alle am gleichen Fliegenfänger.

    Was geht nach dem Notartermin noch schief?

    Beispiele: Du kriegst Deine Finanzierung nicht zusammen. Der Vorbesitzer bekommt seine Löschungsbewilligungen nicht auf die Reihe oder jemand nutzt sein Vorkaufsrecht (Privatperson oder Kommune). es gibt Auflassungsvormerkungen (Derartiges kann man aber bereits jetzt im Notarvertrag oder Grundbuchauszug feststellen!) nicht gelöscht. Der Verwalter stimmt nicht zu.

    Ab wann darf ich mit dem Mieter einen Mietvertrag abschließen ohne Probleme zu bekommen?

    Ab Eigentumseintrag im Grundbuch.

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