Es ist Aufgabe des ehemaligen Mieters seinen "Müll" auf dem Keller zu entfernen. Sollte er unter entsprechender schriftlichen Fristsetzung seiner Pflicht nicht nachkommen, würde ich diesen Müll aus seine Kosten entsorgen lassen.

Hinsichtlich der Renovierung kommt es darauf an, was mietvertraglich vereinbart wurde und auf die Dauer des Mietverhältnisses. Letzteres ...sprich in welchem Umfang er als Mieter eine Wohnungsrenovierung schuldet.

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Um den Wert eines Rentenpunktes in Höhe von 39,32 Eurozu erreichen, müsstest Du in 2024 .... 43.142 € brutto im Jahr verdienen.

bei einem Einkommen von 240 Euro im Jahr hättest Du dann 0,05 Rentenpunkte erreicht.

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Soweit Deine Mutter auch nach den Vorgaben des Finanzamtes bedürftig ist - ja.

https://www.vlh.de/familie-leben/scheidung/unterhalt-von-der-steuer-absetzen.html

Damit das Finanzamt die Unterhaltszahlungen anerkennt, muss der/die Pflegebedürftige allerdings weniger als 11.604 Euro an eigenen Einkünften und Bezügen pro Jahr haben (Stand 2024). Für Ehepaare gilt ein Wert von 23.208 Euro.

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Also z.B. Eltern > Kinder 400k in zehn Jahren.

jeder Elternteil konnte jedem KInd innerhalb von 10 Jahren 400.000 Euro "vermachen".

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Meine Eltern haben immer kostenbewusst gewirtschaftet - das ging auch mit 3 KIndern und einem Alleinverdiener nicht anders. Trotzdem war einmal im Jahr ein 3-wöchiger Uhrlaub drin.

Tja und unsere Weihnachts- bzw. Geburtstagsgeschenke waren nach heutigen Begriffen recht "sparsam". Aber keines von uns Kindern hatte überzogene Wünsche, wir waren auch mit Kleinigkeiten glücklich.

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beim beantragen eines neuen Führerscheins entweder den gültigen Personalausweis vorlegen muss oder den Reisepass mit einer Meldebescheinigung, da im Reisepass keine Adresse angegeben wird.

Korrekt - gilt ab dem Ablaufdatum.

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Schlicht und ergreifend - als 27-Jährige/r bildest Du eine eigene BG und hast somit Anspruch auf den vollen Regelsatz und anteilig auf 50% der KdU.

Allerdings bist Du auch zu Bewerbungen auf Jobs verpflichtet, welche Deinen eigenen Bedarf decken.

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Als Alleinerziehende regelmäßig über Bürgergeld, da die wenigsten Väter außerehelich geborener Kinder wirtschaftlich in der Lage sind Betreuungsunterhalt zu zahlen.

Die allermeisten Mütter arbeiten nie wieder

Bullshit - par excellence. Dass viele - speziell alleinerziehende - Mütter nicht wieder in den Arbeitsmarkt einsteigen, ist meist dem mangelnden / bedarfsgerechten Angebot an KInderbetreuungsplätzen geschuldet.

Anspruch auf "ALG II" / Bürgergeld besteht für Familien regelmäßig nur dann, wenn Bedürftigkeit nach Vorgaben des SGB II besteht.

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Bei mir als KInd der 50er und 60er gab es weitaus seltener Fleisch innerhalb der Woche auf den Tisch als in den meisten Familien heutzutage, da man sich dies schlichtweg nicht leisten konnte.

Allerdings - eine Erhöhung der Mehrwertsteuer auf Fleischprodukte, käme max. dem Staat zugute - keinesfalls dem Bauern als Fleischproduzierendem Betrieb, der diese Steuer ans Finanzamt abführend müsste.

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Jahrzehnte her - aber unvergessen .....

Ich kann mich an den "exotischen" Versuch von Jacobs Krönung erinnern, als dieser Anbieter den Verbraucherinnen weismachen wollte, dass die "zukünftige" 400 Gramm Packung ( logischerweise zum gleichen Preis - würde man heute wohl als Schrumpflation betiteln ) genau so ergiebig sei, wie die vorherigen 500 Gramm Packungen. Die Käuferinnen straften Jacobs ab und kauften andere Kaffeemarken und somit war der Spuk relativ kurzzeitig.

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Wenn die Garage mit gesondertem Mietvertrag angemietet wurde, so muss dieser Vertrag auch gesondert gekündigt werden - sprich dieser Vertrag endet nicht automatisch mit Beendigung des Wohnungsmietvertrages.

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Halte ich für eher unwahrscheinlich, dass Dich ein Notar unter solchen Vorbedingungen für eine Ausbildung annimmt.

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Schlicht und ergreifend - es gibt keinen Ersatz für freie Tage, wenn man an solchen krank ist.

Anders sieht es nur aus, wenn man Urlaub hat.

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Dein Sohn ist trotz Minijobs Dir gegenüber unterhaltsberechtigt, da ein Job zusätzlich zum Studium "Übererfüllung" bedeutet.

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Schmunzel - was erwartest Du jetzt ...... dass Dir ein Steuerberater bei einem Minus im Geschäftsjahr noch etwas "auszahlt"?

Ein Steuerberater rechnet nach StBVV ab.

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Als 25-jährige/r .... sicherlich.

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Der Freibetrag bei Dir 17% basiert auf der Rentenhöhe des Jahres in welchem Du in Rente gegangen bist und bleibt dauerhaft bestehen. Jede folgende Rentenerhöhung wird mithin zu 100% besteuert.

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Parken vor unserem Grundstück?

Vor Eurem Grundstück ja - vor Eurer Einfahrt - nein.... Vor dem Gehweg zu Eurem Grundstück - ja - soweit Fußgänger einschließlich beeinträchtigter Personen noch durchkommen.

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