Neues Bad. Darf man das Bohren in die Fliesen verbieten bei Vermietung?

4 Antworten

Verlege Deine Mietwohnung nach Japan, dort wird kein Mieter auf die Idee kommen irgendwo ein Loch in die Wand zu bohren - das machen dort nur Ausländer.

In Deutschland wirst Du Dich damitr abfinden müssen, dass ein Mieter doch Löcher in die Wände bohrt - wenn Du Glück hast, wählt er dann die Fugenkreuze aus. Nicht umsonst wählt man in solchen Fällen breite Fugen - 4 mm oder mehr - um nicht unbedingt lauter Bohrlöcher in den Fliesen vorfinden zu müssen, wenn der Mieter geht. Kleinere Fliesenformate sind ebenalls günstiger als die heute modernen großen Kacheln.

Vebieten kannst Du vieles, aber ob sich der Mieter daran hält und ob Du das Verbot letztlich auch durchsetzen kannst, ist sehr fraglich.

Darf man das Bohren in die Fliesen verbieten bei Vermietung?

Ganz eindeutig ja. Es gibt nämlich kein Gesetz das eine solche Klausel untersagt.

Hat das dann auch vor Gericht Bestand? Es kommt darauf an. Worauf kommt es an? Zum Beispiel darauf, ob der Richter Mieter oder Vermieter ist, ob er guter Laune ist oder schlechter, wie groß die Zahl der Dübellöcher ist und darauf, wie die Mieterin aussieht. Also: Keinesfalls eine flotte gutaussehende Dame als Mieterin aussuchen, es sei denn, der Richter ist eine Richterin und eine alte Schachtel dazu. Dann steigen Deine Chancen wieder. Schau am besten morgen schon in den Geschäftsverteilungsplan des für Dich zuständigen Amtsgerichts um eine Risikoanalyse zu betreiben.

Das ein oder andere Bohrloch durch die Fliesen wird sich nicht vermeiden lassen und ist auch erlaubt.

Sprich mit den Mietern, dass sie soweit es geht in die Fugen bohren und halte Dir genug neue Fliesen zurück, um eventuell auszuwechseln wenn es nötig wird.

Verbieten ist ziemlich sinnlos. Wenn der Mieter einen Schrank aufhängen will, muss er evtl die Fliesen anbohren. Gibt auch Urteile, die dem Mieter das erlauben. Auf jeden Fall Fliesen aufheben!. Der vernünftige Mieter wird in die Fugen bohren.