Kann der Mieter entscheiden was er mit der Garage macht?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

das ist genau der Haken: die Versicherungen. Der Mieter kann die Garage nicht nutzen wie er will. Aber man kann auch nicht alles unterbinden als Vermieter.

Aber stelle man sich nur den Fall vor: leicht entflammbare Flüssigkeiten stehen in der Garage. Kann man auch als logisch sehen, denn das benötigt ja auch ein Auto, das man dort parkt. Sollte das erlaubt sein? Nein! Brandschutz!

Damit gibt es genügend Auflagen wie Baurecht, Brandschutz etc., die die Nutzung einschränken (können).

Bei einer Garage auf der Grenze ist die Umnutzung (z. B. als teilweiser Lager-/Abstellraum) gemäß - vermutlich allen - Landesbauordnungen genehmigungswidrig: denn Abstellräume müssen einen Grenzabstand einhalten, Garagen hingegen nicht.

Kürzlich habe ich gelesen (Quellenerinnerungsfunktion: ausgeschaltet), dass dies auch für nicht auf der Grenze stehende Garagen gilt. M.a.W. eine Garage ist baurechtlich kein Abstellraum. Kfz-Fremdes darf dort also nicht gelagert werden. Nur diesen Link kann ich Dir leider nicht geben:-(

Konsequenzen: Gebäudeversicherung lehnt Entschädigung im Brandfall ab. Bauordnungsamt erzwingt Räumung und verhängt Ordnungswidrigkeitsstrafe. Mieter verlangt Vertragserfüllung (letzterem kannst Du durch die kurze Kündigungsfrist der Garage zuvorkommen und ihm die Garage zur bestimmungsgemäßen Nutzung anbieten).

Du solltest deine Meinung schriftlich kundtun - Einschreiben und Rückschein, und im Falle von wiederholtem vertragswidrigen Verhalten die Kündigung androhen.

Natürlich wird dir deine Gebäudeversicherung eventuell Schwierigkeiten machen, wenn alles abbrennt, nur weil dein Mieter alles mögliche brennbare Zeug in seiner Garage gelagert hat. Der Verursacher ist dann insolvent und du bleibst auf dem Schaden sitzen. So nicht !!!