Ich bin als Kleinunternehmer selbstständig. Kommen Honorareinkünfte (mit Abzügen für Steuern/SV/PK) in die Einkommenssteuererklärung oder Lohnsteuererklärung?
Ich bin selbstständiger Filmemacher als Kleinunternehmer und schreibe üblicherweise meinen Kunden einfach Rechnungen (Nach § 19 Abs. 1 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.).
Nun bin ich jedoch an 4 Tagen von einem Unternehmen auf Honorarbasis bezahlt worden. Auf der Vergütungsmitteilung steht u.a. der Posten Be- und Abzüge (Abzüge Steuern/SV/PK). Ich war für diese 4 Tage also sozialversichert über das Unternehmen. Wo gebe ich daher bei meiner Steuererklärung diese Honorar-Einkünfte an?
2 Antworten
Das Du für Dein Honorar diese Art Abrechnung bekommen hast sagt mir,dass es als Arbeitslohn aus einem abhängigen Dienstverhältnis abgerechnet wurde.
Die Zahlen aus der Lohnsteuerbescheinigung kommen in die Anlage N zur Einkommensteuererklärung.
Eine Gegenfrage,die mit der direkten Frage nichts zu tun hat.
Arbeitest Du als Filmemacher für Privatleute, oder sind Deine Auftraggeber Medienunternehmen? Oder wenn Du Filme auf eigenes Risiko machst,dann verkaufst Du doch vermutlich an Medienunternehmen.
Da ist nämlich die Kleinunterneherregelung sehr nachteilig für Dich.
Das passt nicht zusammen.
Entweder warst Du auf Honorarbasis = selbständig tätig oder Du warst dort angestellt, dann hast Du aber kein Honorar, sondern Lohn/Gehalt bezogen.
Bitte erst mal den Sachverhalt klären, dann kann man weitersehen.
Da es bereits seit Jahren keine Lohnsteuerkarten mehr gibt, andererseits aber Deine Steuer-ID-Nummer NICHT abgefragt wird: Frag den Auftraggeber.
Danke, ja, das verwundert mich auch. In der Vertragsanlage steht:
Honorarabrechnung
Die Abrechnung der Honorare erfolgt per Banküberweisung. Dazu werden folgende Arbeitspapiere benötigt.
Inwieweit kann ich das vertsehen?