Gewerbe - PayPal Beleg ausreichend als Rechnung (Einkauf im EU Ausland)?

2 Antworten

Eine Paypal-Bescheinigung kann nicht als Rechnungsersatz dienen. Bestenfalls nur im Zusammenhang mit anderen Belegen, z. B Bestellbestätigung, Ebay-Kaufbestätigung, Lieferschein o.ä. Händler, die keine Rechnungen ausstellen, würde ich meiden, egal wie billig sie sind.

FFM069 
Fragesteller
 11.08.2023, 21:08

Danke für die Antwort. Sie können mir schon ein Schriftstück mit Infos, Artikel, Name der Firma, Preis etc. ausstellen, aber ob da dann die richtige Steuernummer (geschweige denn überhaupt ne Steuernummer) steht, ist fraglich. Muss denn eine StNr überhaupt ausgewiesen werden von nem chinesischen Händler? Und kann man zusammenfassen, lieber alles was möglich ist vom Chinesen zu bekommen, auch wenn es am Ende keiner deutschen Rechnungen gleicht?

0
MonavdH  11.08.2023, 22:45
@FFM069

Wenn ein Händler, egal ob aus China oder aus Absurdistan Ware nach Deutschland liefert, muss er eine deutsche Steuernummer auf seiner Rechnung angeben, da er die Umsatzsteuer in Deutschland abzuführen hat. Leider umgehen chinesische Händler sowas gerne, vor allem auch über den Verkauf auf der Amazon-Plattform. Dem Staat entgehen so jährlich knapp eine Milliarde Euro an Steuern. Allerdings hat unser Fiskus dem auch nichts entgegenzusetzen. Die schröpfen nur den deutschen Bürger. Die Betrüger, allen voran Amazon & Co., kommen wie immer davon.

0
aber ob da dann die richtige Steuernummer (geschweige denn überhaupt ne Steuernummer) steht, ist fraglich.

Das ist doch egal, weil:

und die Kleinunternehmerregelung in Anspruch zu nehmen.

denn eine Rechnung mit Steuernummer udn allen Bestandteilen nach dem UStG ist erforderlich, um die Umsatzsteuer/Einfuhrumsatzsteuer, als Vorsteuer abzuziehen.

Für die Einkommen- udn Gewerbesteuer, reicht der Nachweis einen bestimmten Betrag für eine bestimmte Ware, oder Dienstleistung gezahlt zu haben.

Also Entspannung, alles in Ordnung.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986