Nebentätigkeit auf Honorarbasis unter 520 Euro monatlich: trotzdem Steuern darauf zahlen?

3 Antworten

Die 520 € sind die Grenze, bis zu der ein Minijob vorliegt. Job = Arbeitnehmertätigkeit. Für einen Minijob zahlt der Arbeitgeber pauschale Lohnsteuer.

Eine Honorartätigkeit ist keine Arbeitnehmertätigkeit, sondern eine Tätigkeit auf selbständiger Basis. Dafür ist eine Gewinnermittlung mittels Einnahme-Überschuss-Rechnung zu erstellen, eine Anlage EÜR ist elektronisch an die Finanzverwaltung zu übermitteln und es ist eine Einkommensteuererklärung abzugeben - und darin ist der Gewinn anzugeben und führt je nach der Höhe der gesamten Einkünfte zu einer Steuernachzahlung.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Berufserfahrung

Die 520,- Euro Grenze hat ja nur etwas mit Abhängiger Beschäftigung zu tun.

Da zahlt der Arbeitgeber mit ca. 32 % alle Abgaben pauschal, in denen auch 2 % Steuer enthalten sind.

Wenn Dein Kunde Unternehmer ist, musst Du mir den Sinn erklären, warum Du ihm nicht die 19 % Umsatzsteuer aufschlägst. Ihm ist es egal, weil er sie abzieht udn Du kannst aus Kosten und investitionen die Vorsteuer abziehen. Ist bares Geld.

Wichtig ist für Dich natürlich, dass Du alle Kosten abziehst, um Deine Einkommensteuerlast zu drücken.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Du musst eine EüR machen, weil das ja eine Firma ist.

Du musst für deine Nebentätigkeit laufend Buchhaltung führen. Einnahmen Ausgaben gegenüber Stellen.

Auf deinem Gewinn musst du am Ende des Jahres, mit deiner Einkommenssteuererklärung Einkommenssteuer zahlen.