Hat der Vermieter Schadensersatzanspruch (Recht auf Kostenerstattung) bei durch den Mieter verschuldeten Notdiensteinsatz?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Einen Anspruch hast du meiner Meinung nach nur, wenn du nachweisen kannst, dass der Notdiensteinsatz aufgrund eines Verschuldens der Mieter notwendig wurde. Das solltest du dir erstmal vom Installateur bestätigen lassen. Auf Hörensagen basierende Indizien ("Früher war das nicht so") helfen da leider gar nicht weiter. Erst wenn du diesen Nachweis führen kannst, lohnt sich ein Vorgehen.

In jedem Fall solltest du aber mit den Mietern sprechen und erklären, dass ein Heizungsraum kein Wäsche- oder Trocknungsraum ist. Es dürfte auch Sinn machen, die Mieter schriftlich aufzufordern, das Verhalten künftig zu unterlassen.

Wurde in der Vergangenheit und auch heute der Heizungsraum als Trocknungsraum für die Wäsche zur Verfügung gestellt?

Wenn nein, wundert es mich, dass der Heizungsraum nicht verschlossen wird!

Wenn der Heizungsinstallateur schriftlich bestätigt, dass der Sachverhalt auf einen unsachgemäßen Umgang des Mieters zurückzuführen ist, könntest du mit deinen Ansprüchen Erfolg habe. Eine genaue Einschätzung kann aber nur ein Rechtsanwalt vornehmen.